Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw.  zur Geschäftsstelle.

Flughafen BER

Lärmschutz

DIE LINKE hat die politische Standortentscheidung für das im dicht besiedelten Speckgürtel Berlins liegende Schönefeld von Beginn an für falsch gehalten und hat sich immer deutlich gegen einen Großflughafen ausgesprochen. Diese Standortentscheidung ist heute der Grund aller Proteste gegen den Fluglärm in der Region.

Trotz unserer Standortablehnung steht DIE LINKE in Brandenburg seit November 2009 mit Rot-Rot auf Landesebene in politischer Verantwortung. Was vor unserer Regierungsbeteiligung beschlossen, verhandelt und entschieden worden ist, können wir nicht „wegbeschließen“. Das bedeutet, Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen zum Flughafen sind in Kraft. Insoweit stand und steht für uns die Aufgabe, die Folgen dieser Standortentscheidung für die betroffenen Menschen so gering wie möglich zu halten.

Rechtlich gilt, was im Planfeststellungsergänzungsbeschluss zu den Flugbetriebszeiten steht. Dieser wurde mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig rechtskräftig und muss eingehalten werden.

Brandenburg kann eine landesgesetzliche Regelung für den Lärmschutz in der Nacht am BER nicht treffen. Das würde in Gesetzgebungskompetenzen des Bundes eingreifen und wäre verfassungsrechtlich nicht möglich. Die fehlende Transparenz in der Diskussion um die Vorschläge zu den Flugrouten der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) und die Festsetzung durch das Bundesaufsichtsamt haben zu einem großen Vertrauensverlust bei vielen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Viele gingen bislang davon aus, vom Fluglärm nicht oder nur gering betroffen zu sein. Fehlende und widersprüchliche Informationen haben diese Verunsicherung bis heute noch vergrößert. DIE LINKE in Brandenburg sieht folgende grundsätzliche Regelungsbedarfe:

  1. Die Festlegung der Flugrouten und der luftrechtliche Planfeststellungsbeschluss sind zwei voneinander getrennte Verfahren. Das Planfeststellungsverfahren in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde beim Land, die (vereinfacht gesagt), über alles, was am Boden passiert, entscheidet und das Verfahren zur endgültigen Festlegung der An- und Abflugrouten, also das, was in der Luft passiert. Über Letzteres befindet das Bundesaufsichtsamt per Rechtsverordnung nach Vorarbeiten der DFS. Hier liegt der Kardinalfehler, denn beide Verfahren gehören von den Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten zusammen - sind aber getrennt. Längst überfällig ist die bundesgesetzliche Regelung, dass die Bürger und Gemeinden, die die Belastung eines Flughafens ertragen müssen, auch umfassend und von Anfang an in die Erörterung dieser Art Großprojekte einbezogen sind. Mitwirkung und Mitgestaltung sind Grundrechte, die ins Gesetz gehören.

  2. Ausgehend vom Grundgesetz, das Gesundheit vor Wirtschaftlichkeit stellt, ist eine bundesgesetzliche Regelung zum konsequenten Nachtflugverbot für Flughäfen in dicht besiedelten Gebieten im Luftverkehrsgesetz festzuschreiben. Damit wäre ein für allemal klar, dass Großflughäfen in dicht besiedelten Gebieten nur mit konsequentem Nachtflugverbot möglich sind. Dem Schutzgut Gesundheit wäre gegenüber den wirtschaftlichen Interessen gesetzlich der Vorrang eingeräumt.

  3. Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP im Bund, die den wirtschaftlichen Entwicklungen an Flughäfen bessere Möglichkeiten einräumen will, darf nicht umgesetzt werden. Es sind alle Gesetzesinitiativen zu unterstützen, die sich gegen eine weitere Aufweichung der Nachtflugregelung richten. Für die vom Betrieb des Flughafens ausgehenden Belastungen muss für die Anwohner ein gerechter Ausgleich gefunden werden. Für DIE LINKE in Brandenburg gilt es, alle Lärm mindernden Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das betrifft Lärm mindernde An- und Abflugrouten und ein auf Lärmvermeidung ausgerichtetes, betriebliches Bahn- und Flughafenmanagement. Der Einbau zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern, Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen ist unbürokratisch zu sichern, wie auch das Gesundheitsmonitoring. Die Interessen der direkten Anwohner sind ernst zu nehmen und haben Priorität! Den Bau einer dritten Start- und Landebahn in Schönefeld lehnen wir ab. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Antragsberechtigten für Schallschutzmaßnahmen, die ab laufendem Betrieb des Flughafens BER unverschuldet keinen Schallschutz erlangen konnten, eine Entschädigung wegen gesundheitsschädigender Lärmemission erhalten.

Ansprechpartnerin

Bild , Kornelia Wehlan, MdL (DIE LINKE)
Kornelia Wehlan, MdL

Drucksachen

Daten auf den Tisch-Lärmschutz sichern
DS 5/2119

Lärmschutz für Bürger ernst nehmen - Flugrouten müssen optimiert werden
DS 5/3920

Lärmschutz zügig umsetzen und durch Gesundheitsmonitoring begleiten
DS 5/4238

Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und dritte Startbahn ausschließen
DS 5/4348

Evaluierung der Flugrouten und Bahnmanagement für umfassenden Schallschutz der Anwohner nutzen
DS 5/4804

3.Start- und Landebahn ausschließen
DS 5/4817

Berücksichtigung der umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen [...]
DS 5/4911

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