Unser A bis Z
Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zur Geschäftsstelle.
Landschaftswasserhaushalt
Brandenburg ist ein gewässerreiches, aber wasserarmes Land. Die Klimaprognosen sagen für Brandenburg voraus, dass sich die Niederschläge zukünftig stärker auf das Winterhalbjahr und auf wenige Starkregenereignisse konzentrieren werden. Dagegen wird es in der Wachstumszeit der Vegetation zunehmend zu Wasserarmut kommen. Die Häufung von Dürrezeiten (z.B. 2003, 2010) einerseits und „Jahrhunderthochwässern“ (z.B. 1997, 2002, 2007, 2010) andererseits passt zu den Prognosen. Dies stellt den Umgang mit der Ressource Wasser vor neue Herausforderungen.
In der Vergangenheit war laut Wassergesetz in erster Linie die sogenannte „schadlose Wasserabführung“ Ziel der Gewässerunterhaltung, die von den Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt wird. Das genügt den zukünftigen Anforderungen nicht mehr. Vielmehr muss es darum gehen, das wertvolle Wasser in Zeiten des Überflusses zurückzuhalten und zu speichern, um es später nutzen zu können und um ein weiteres Absinken des Grundwasserspiegels zu vermeiden. Dazu gibt es in letzter Zeit hoffnungsvolle Ansätze, die ausgeweitet werden müssen.
Die Entwässerung der Moore ist besonders dramatisch. Von den ursprünglich 210.000 ha Moorfläche in Brandenburg sind heute nur noch 3.000 ha intakt. Entwässerte Moore setzen beim Torfabbau CO2 frei – in Brandenburg derzeit mehr als etwa Industrie oder Verkehr. Freigesetzte Nährstoffe werden in Gewässer eingetragen und verschlechtern die Gewässerqualität. Auf Initiative der LINKEN hat die rot-rote Koalition ein umfassendes Moorschutzprogramm auf den Weg gebracht, das Moore bzw. organische Nassstandorte wieder zu Wasserspeichern machen soll, die den Grundwasserstand stabilisieren, Böden schützen, Kohlendioxid binden statt frei zu setzen und das Kleinklima verbessern. Durch eine entsprechende Gestaltung landwirtschaftlicher Förderinstrumente soll die angepasste Nutzung wechselfeuchter und feuchter Standorte für Landwirte attraktiv gemacht werden (Antrag Moorschutzprogramm DS 5/3836 s. Mittelspalte).
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2000 enthält ehrgeizige Zielvorgaben für die Gewässerpolitik. Unter anderem soll bis 2015 für oberirdische Gewässer ein guter ökologischer und chemischer Zustand, für Grundwasser ein guter quantitativer und chemischer Zustand erreicht werden. Die Größe der Aufgabe wird angesichts der Einschätzung der Erfolgsaussichten (durch das Landesumweltamt 2005) deutlich: Demnach ist für 19 % der Grundwasserkörper, 52 % der Seen und 72 % der Fließgewässer die Zielerreichung bis 2015 unwahrscheinlich. DIE LINKE unterstützt die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, die durch Bewirtschaftungspläne in den Flusseinzugsgebieten umzusetzen sind.
Ein weiterer Aspekt der Wasserrahmenrichtlinie ist die Einführung einer Kostendeckung von Wasserdienstleistungen unter Einbeziehung der Umwelt- und Ressourcenkosten und die Berücksichtigung des Verursacherprinzips. Unter diesem Gesichtspunkt soll nach Auffassung der LINKEN die sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung des Braunkohle-Tagebaus beim Wassernutzungsentgelt (§ 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes) abgeschafft werden. Bei der Novellierung des Wassergesetzes 2011 einigte sich die Koalition darauf, die erst 2004 von Rot-Schwarz eingeführte Sondervergünstigung für den genutzten Anteil des abgepumpten Tagebau-Wassers wieder zurückzunehmen, was immerhin zu jährlichen Mehreinnahmen des Landes in Höhe von 2-2,5 Mio € führt. Nach Auffassung der LINKEN wäre angesichts der Schäden, die die Tagebau-Freihaltung im Wasserhaushalt anrichtet, eine noch deutlich weitergehendere Berechnung von Wassernutzungsentgelt für diese Grundwasserentnahmen angebracht.
Die derzeit praktizierte Umlage von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung auf die Grundstückseigentümer nach dem reinen Flächenmaßstab ist ungerecht und widerspricht dem Verursacherprinzip. Versiegelte Flächen werden im gleichen Umfang herangezogen wie Flächen, die zur Grundwasserneubildung beitragen. Es werden auch solche Flächeneigentümer zur Finanzierung der Gewässerunterhaltung herangezogen, die von der meist praktizierten schnellen Wasserabführung nicht nur keinen Vorteil haben, sondern Schaden davontragen (z.B. Wald, Naturschutzflächen).
Im Hochwasserschutz haben Landesregierung und Fraktion DIE LINKE die Hochwasserereignisse von 2010/2011 ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen (Entschließungsantarg Hochwasserereignisse analysieren und Konsequenzen ziehen, DS 5/2845 s. Mittelspalte). Die Beseitigung der Hochwasserschäden und die ordnungsgemäße Instandhaltung und Sanierung der Hochwasserschutzanlagen hat Vorrang. Daneben soll dem vorsorgenden Hochwasserschutz eine größere Bedeutung beigemessen werden. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher Retentionsflächen an den Flüssen, die zur Kappung von Hochwasserspitzen beitragen können. Die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung und der Hochwasserschutzanlagen muss auf gesicherter Grundlage erfolgen. Auch das ist veranlasst. Nach dem Binnenhochwasser 2010 im Oderbruch hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Sofortprogramm zur Beseitigung von Gewässerunterhaltungsrückständen beschleunigt. Die Landesregierung unterstützt die Einführung eines modernen Wassermanagementsystems mit elektronischer Überwachung und Steuerung wasserwirtschaftlicher Anlagen.


