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DIE LINKE unterstützt die jetzt im Bundesrat beschlossene Einführung einer Öffnungsklausel im Gesetz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Wirtschaftliche und strukturpolitische Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Verwaltung und der Verwertung der Grundstücke sind jetzt gleichrangig zu behandeln. Auch eine billigere Abgabe der Grundstücke an die öffentliche Hand ist nun möglich.
Viele Kommunen sind an einer eigenverantwortlichen Entwicklung der auf ihrem Gebiet liegenden Konversionsflächen interessiert. Diese kommunale Interessen müssen im Zusammenhang mit der Konversion Vorrang vor kommerziellen Interessen haben. Doch die Finanzsituation in vielen kommunalen Haushalten ist angespannt. Damit wäre für sie der Erwerb der entsprechenden Liegenschaften zu Marktkonditionen nicht möglich. Deshalb bietet die jetzt beschlossene Öffnungsklausel neue Chancen. So kann die bisher vor allem fiskalische Praxis des Bundes durch eine an sozialen, ökologischen und nachhaltig ökonomischen Zielen orientierte Verwertung ersetzt werden. Für die Kommunen ist es nun möglich, eigene Entwicklungsschwerpunkte zu setzen.
Solange die Bima wie bisher nur den Verkehrswert der Liegenschaften zugrunde legt, ist das jetzige Ersterwerbsrecht für die Kommunen eine Mogelpackung, weil nur schwer bezahlbar.
Gleichzeitig bleibt DIE LINKE bei ihrer Forderung nach einem Bundeskonversionsprogramms, das Kommunen die Entwicklung und Umsetzung sinnvoller Nachnutzungskonzepte ermöglicht.
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