Kalenderblätter zur Verfassung - der Hintergrund
Am 14. Juni 1992 fand der erste landesweite Volksentscheid in Brandenburg statt. 94 Prozent derjenigen, die an der Abstimmung teilgenommen haben votierten für die in einer breiten öffentlichen Diskussion entstandene Landesverfassung.
Im Vorfeld des 20. Jahrestages der Landesverfassung würdigt die Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg die Verfassung und stellt mit den "20 Kalenderblättern zum Zwanzigsten" wichtige Bestimmungen der Landesverfassung in den Kontext aktueller politischer Herausforderungen in Brandenburg.
Den Auftakt dieser Reihe bildete am 23. Mai 2012 die Rede der Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Kaiser auf der Konferenz "Deutschland - in bester Verfassung? Der Aufbruch von 1945 in Hessen und Brandenburg. Der Neubeginn in Potsdam vor 20 Jahren. Das Grundgesetz heute". Parlamentarier und interessierte Öffentlichkeit hatten auf dieser Konferenz, die in gemeinsamer Verantwortung der Bundestagsfraktion sowie der Landtagsfraktionen in Brandenburg und Hessen stattfand, aus Anlass des Tages des Grundgesetzes über die Notwendigkeit einer neuen gesamtdeutschen Verfassung diskutiert.
Kalenderblatt Nr. 20 (Abschluss) - Transparenz und Öffentlichkeit

- Kerstin Kaiser, MdL
Potsdam, 14. Juni 2012
Transparenz - Öffentlichkeit - mehr Mitbestimmung: Anspruch an Politik im Lande
Als der Verfassungsausschuss 1991 beriet, gehört die Öffentlichkeit der Parlamentsarbeit zu den Themen, die zu Teilen strittig diskutiert wurden. Unstrittig war, dass die Landtagssitzungen (wie auch die Sitzungen der Kreistage und Gemeindevertretungen) grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden. Und so bestimmte Artikel 64: "Der Landtag verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann mit den Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden." Bei den Sitzungen der Ausschüsse des Landtages gab es damals keine Verständigung auf grundsätzliche Öffentlichkeit. Insbesondere die CDU, aber auch andere Fraktionen beschworen die Gefahr von sogenannten Fensterreden, der vor allem für die anwesende Presse gehalten werden. Bei dieser Mehrheitsposition blieb es ... bis die CDU 2009 in die Opposition gehen musste.
Seitdem hat der Landtag - in der Regel mit Zustimmung aller Fraktionen - vieles getan, um seine Arbeit für die Brandenburgerinnen und Brandenburger öffentlicher und transparenter zu machen. Nach einer Änderung der Geschäftsordnung des Landtages führen (fast) alle Ausschüsse seit zweieinhalb Jahren öffentliche Ausschusssitzungen durch - nur in einigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen finden nichtöffentliche Sitzungen statt. Auf Initiative des Petitionsausschusses, der laut Gesetz zum Schutz von Persönlichkeitsrechten nichtöffentlich tagt, wurden zudem regelmäßige Bürgersprechstunden des Ausschusses in den verschiedenen Regionen des Landes durchgeführt.
Dies und auch die jahrelangen Bemühungen der LINKEN um die Weiterentwicklung der Volksgesetzgebung in Brandenburg sind beredtes Beispiel dafür, dass Politik "ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich" (Max Weber) bedeutet. Die im Dezember 2011/Januar 2012 beschlossenen Änderungen zur Volksgesetzgebung werden in diesem Sinne nicht das letzte Wort sein. Mit einem guten Wahlergebnis 2014 im Rücken werden wir unseren Koalitionspartner überzeugen, dass Brandenburg mehr Bürgerfreundlichkeit der Volksgesetzgebung braucht!
Kerstin Kaiser
Fraktionsvorsitzende
Kalenderblatt Nr. 19 - Hochschulen

- Peer Jürgens, MdL
Potsdam, 13. Juni 2012
Die Brandenburger Verfassung - Grundlage für leistungsfähige Hochschullandschaft
Im Sinne der Artikel 31 (Wissenschaftsfreiheit) und Artikel 32 (Hochschulen) wurde seit Beginn der 1990er Jahre auf der Grundlage der wenigen bestehenden Wissenschaftseinrichtungen in einer für ein Flächenland beeindruckenden Manier eine Infrastruktur des Wissens und des Forschens aufgebaut. Das Land Brandenburg hat mit diesen Einrichtungen einen enormen Schatz, den es zu bewahren und zu stärken gilt. SPD und DIE LINKE sind sich sehr wohl der Bedeutung dieses Wissenschafts-Schatzes bewusst und haben sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, dass „Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Innovation (…) Investitionen in die Zukunft (sind) und (…) zentrale Bausteine für die künftige Entwicklung des Landes (bleiben)“. Daher hat der Wissenschaftsbereich Priorität für die rot-rote Regierung.
Mit 9 staatlichen und 3 privaten Hochschulen sowie mehr als 20 Instituten aller großen Forschungsgemeinschaften ist Brandenburg ein ausgeprägtes Innovationsland. Die Universitäten, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen haben in den vergangenen Jahren zu einer enormen Entwicklung in unserem Land beigetragen – und das nicht nur bildungspolitisch: Sie sind Wirtschaftsfaktoren, sie sind Entwicklungsanker im ländlichen Raum, sie sind Ideenmotoren, sie sind Ausbildungs- und Bildungsstätten, sie sind Arbeitsstätte, sie sind Werbeträger für unser Land.
Welche Leistung das konkret bedeutet, belegen einige Zahlen: Noch vor zehn Jahren gab es in Brandenburg 34.000 Studierende – heute studieren rund 51.000 junge Menschen an unseren Hochschulen.
Dennoch gilt es nach zwanzig Jahren zu prüfen, kritisch Bilanz zu ziehen und zu überlegen, wie die Hochschullandschaft weiter gestärkt, sozialer, demokratischer und zukunftsfähig gemacht werden kann. Besonders der in der Verfassung hervorgehobene offene Zugang muss noch konsequenter umgesetzt werden.
Dazu wird gegenwärtig und in den nächsten Wochen und Monaten auf der Grundlage des Berichtes einer Hochschulstrukturkommission diskutiert und ein neuer Hochschulentwicklungsplan erarbeitet.
Die LINKE bringt sich aktiv mit eigenen Vorstellungen in den Dialog ein und ringt gemeinsam mit den betroffenen Wissenschaftlern und Studierenden vor Ort um Lösungsmodelle und -wege für die anstehenden Probleme.
Peer Jürgens
Hochschulpolitischer Sprecher
Kalenderblatt Nr. 18 - Wirtschaft / Strukturförderung

- Thomas Domres, MdL
Potsdam, 12. Juni 2012
Wirtschafts- und Strukturförderung als Staatsziel verankert
Bedingt durch historische Entwicklungen und raumstrukturelle Gegebenheiten gibt es in Brandenburg aber auch in ganz Deutschland keine einheitlichen Lebensbedingungen. Jede Stadt und jedes Dorf haben ihre Eigenheiten, die sie auf besondere Weise lebenswert machen. Manche Orte weisen mehr Arbeitsplätze auf, andere dafür ein größeres Maß an sozialen Einrichtungen oder naturnahen Erholungsräumen. Diese Besonderheiten sind Stärken, die Chancen für eine individuelle Entwicklung bieten. Trotz aller Unterschiede, die es gibt, muss aus Sicht der LINKEN ein bestimmtes Maß an Gleichwertigkeit zwischen allen Kommunen bestehen, damit die Lebensbedingungen zwischen verschiedenen Regionen kein zu großes Gefälle aufweisen. Diese als gleichwertige Lebensbedingungen bekannten Maßstäbe hat der brandenburgische Verfassungsgeber in die Landesverfassung aufgenommen. Art. 44 LV bestimmt: „Das Land gewährleistet eine Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.“ Damit wurde in der brandenburgischen Landesverfassung die Strukturförderung als Staatsziel verankert. Diese Vorschrift ist eine brandenburgische Besonderheit. In keiner anderen Landesverfassung ist ein vergleichbares Staatsziel verankert.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Wirtschafts- und Strukturförderung setzt die rot-rote Landesregierung künftig noch mehr auf die Qualitätskriterien. Dabei wird angesichts knapper werdender Fördermittel auf die Förderung von qualitativ hochwertigen und regionalwirtschaftlich bedeutsamen Investitionen, die mit großen Einkommens- und Beschäftigungseffekten einhergehen und mit einer fairen Entlohnung verbunden sind, gesetzt. Einer großen Bedeutung kommt weiterhin der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu. Durch die Abkehr von der Niedriglohnstrategie des letzten CDU-Wirtschaftsministers, der Reduzierung von Leiharbeit und der Honorierung von Tarifverträgen leistet die Wirtschaftsförderung in Brandenburg einen gezielten Beitrag zu einer Stärkung von Guter Arbeit. Mit dem Vergabegesetz und der damit verbundenen Lohnuntergrenze geht das Land Brandenburg einen ersten Schritt, um existenzsichernde Löhne in dem Bereich durchzusetzen, den die öffentliche Hand und damit die Politik zu verantworten hat. Darüber hinaus werden wir uns weiterhin für einen bundesweiten existenzsichernden Mindestlohn einsetzen. Die Schaffung und der Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die unter Rot-Rot nicht zur Disposition steht.
Thomas Domres
Wirtschaftspolitischer Sprecher
Kalenderblatt Nr. 17 - Rechte von Kindern und Jugendlichen

- Torsten Krause, MdL
Potsdam, 11. Juni 2012
Kinderrechte bekannter machen
In der Brandenburgischen Landesverfassung wurden mit der Aufnahme des Artikels 27 Anfang der neunziger Jahre Kinderrechte verankert. Damals war und bis heute ist dies ein starkes Signal für die Rechtsstellung von Kindern in unserer Gesellschaft. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, sie als eigenständige Persönlichkeiten und nicht als Anhängsel ihrer Eltern wahrzunehmen. Kinder haben dadurch das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Achtung ihrer Würde und einen eigenen Anspruch auf Schutz.
Als Vorreiter für die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung setzt sich das Land Brandenburg im Bundesrat dafür ein, dass zukünftig die Rechte der Kinder auch in das Grundgesetz aufgenommen werden. Neben den immens wichtigen Zielen, die sich damit verbinden, wollen wir damit auch einen Beitrag dazu leisten, Kinderrechte bekannter zu machen. Laut dem 235. Flash Eurobarometer über die Rechte des Kindes wissen zwar 67 Prozent der befragten Personen, dass es bestimmte Rechte für Kinder gibt. Jedoch können 76 Prozent nicht angeben, um welche besonderen Rechte es sich dabei handelt. Auch ist mit 79 Prozent einer sehr deutlichen Mehrheit nicht bewusst, wie diese Rechte durchgesetzt werden können und bei wem bzw. wo im Falle einer Kinderrechtsverletzung Hilfe zu erwarten wäre.
In Brandenburg sind die Rechte der Kinder nicht nur in der Verfassung verankert, über diese Rechte wird auch informiert und sie werden umgesetzt. So sind sie beispielsweise Bestandteil des Rahmenlehrplans für die Grundschule. Im Sachunterricht werden unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger kindgerecht, altersgemäß und auch spielerisch über ihre Rechte informiert. Gelingende Beispiele der Kinderrechtsbildung belegen dabei, dass diese den Kindern nicht nur Freude bereitet und sie mit großem Interesse dabei sind, sondern, dass sie auch positiv zur Persönlichkeitsentwicklung, Stärkung der Selbstachtung und insgesamt zu einem besseren Schulklima beiträgt.
Neben den Kindern sollten jedoch auch Fachkräfte, Erwachsene und Eltern über die Rechte der Kinder informiert sein. Um einen Beitrag dazu zu leisten führt die Fraktion
DIE LINKE im Landtag Brandenburg am Kindertag, 20. September 2012 im Treffpunkt Freizeit Potsdam eine Konferenz mit dem Titel „Kinder haben Rechte“ durch.
(Weitere Informationen: www.kinder-haben-rechte.eu)
Torsten Krause
Sprecher für Kinder- und Jugendpolitik
Kalenderblatt Nr. 16 - Soziale Sicherung

- Birgit Wöllert, MdL
Potsdam, 10. Juni 2012
Soziale Sicherung und gleichwertige Lebensbedingungen
Um die soziale Sicherungssysteme hat es in den vergangenen 20 Jahren immer wieder heftige Auseinandersetzungen gegeben. Die Veränderungen haben nur selten zu einer besseren Absicherung geführt, wie etwa mit der Einführung der Pflegeversicherung. Meist haben sie die Bürgerinnen und Bürger „Reformen“ als Abbau von Leistungen oder Wegfall von Ansprüchen erlebt: Hartz IV, die Rente mit 67 oder Zuzahlungen bei der Gesundheitsversorgung sind dafür Beispiele.
Mit der rot-roten Koalition in Brandenburg gibt es auf Bundesebene keine Zustimmung mehr zum Sozialabbau, wie es sie 2003 bei Hartz IV durch SPD und CDU noch gegeben hatte. Im Gegenteil: aus Brandenburg kommen mit der LINKEN Impulse für zukunftsfeste und sozial gerechte Veränderungen – etwa für eine solidarische Bürgerversicherung.
Gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen sind und bleiben eine große landespolitische Herausforderung. Demografische Veränderungen bedürfen einer aktiven Begleitung, wenn sie nicht zu sozialen Verwerfungen führen sollen. Mit der Diskussion um ein Leitbild stellen wir uns dieser Herausforderung und beziehen dabei die Bürgerinnen und Bürger ein.
Birgit Wöllert
Sozialpolitische Sprecherin
Kalenderblatt Nr. 15 - Grund, Boden und Gewässer

- Dr. Michael Luthardt, MdL
Potsdam, 9. Juni 2012
Grund und Boden – dem Allgemeinwohl verpflichtet
Artikel 40 der Brandenburgischen Verfassung widmet sich dem Thema Grund und Boden. In besonderem Maße wird darin die Nutzung des Bodens und der Gewässer den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet. Die Verfassungen formuliert Einschränkungen für den Verkauf von Flächen im Landeseigentum, deren Nutzung vorzugsweise über Pacht und Erbbaurecht zu regeln ist.
Die rot-rote Koalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung formuliert: „Das Landeswaldeigentum bleibt in vollem Umfang erhalten.“ Das sichert die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Leider fehlt eine ähnliche Vorschrift auf Bundesebene: Die bundeseigene BVVG privatisiert Flächen aus ehemaligem Volkseigentum in Größenordnungen zu Höchstpreisen, mit schlimmen Folgen vor allem für die Landwirtschaft. Der Hektarpreis ist durch die BVVG-Verkäufe so stark angestiegen, dass viele Agrarbetriebe den von ihnen bewirtschafteten Boden nicht kaufen können – dem Einstieg branchenfremder Investoren und damit dem Abfluss der Wertschöpfung aus der Region wird Tür und Tor geöffnet. Nachdem der Verkauf von BVVG-Seen an Private in einigen Fällen zu Missbrauch geführt hat, wurde diese Privatisierungspraxis immerhin gestoppt. Aber der Bund verweigert die kostenlose Übertragung an Länder und Kommunen, die der Landtag 2009 auf Inititive der LINKEN gefordert hat. So wird das Land mit Steuermitteln das ehemalige Volkseigentum vom Bund zurückkaufen müssen, um die Allgemeinwohlbelange zu sichern.
Den laut Verfassung zu gewährleistenden öffentlichen Zugang zu den Seen wird die rot-rote Koalition durch eine Regelung im Naturschutzgesetz ermöglichen. Der Entwurf der Landesregierung liegt dazu vor.
In Absatz 5 des Artikels 40 wird dem Land aufgegeben, auf die zivile Nutzung militärischer Liegenschaften hinzuwirken. Zuletzt ist das beim „Bombodrom“ gelungen, ein großer gemeinsamer Erfolg von Land, Kommunen und Bürgerinitiativen. Bei der Konversion gab es vorzeigbare Erfolge, etwa bei der Nutzung ehemaliger Truppenübungsplätze für den Naturschutz oder für Erneuerbare Energien. Aber es bleibt auch noch viel zu tun angesichts großer munitionsbelasteter Flächen.
Dr. Michael Luthardt
Sprecher für Agrarwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Kalenderblatt Nr. 14 - Gleichstellung von Mann und Frau

- Helga Böhnisch, MdL
Potsdam, 8. Juni 2012
Gleichheit
Der Artikel 12 der Verfassung des Landes Brandenburg nimmt eine Schlüsselstellung ein. Der zentralen Forderung der großen Französischen Revolution nach Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit wird damit Verfassungsrang eingeräumt. Die vier Abschnitte des Artikels 12 sind untrennbar miteinander verbunden und bedingen einander. Von besonderer politischer Brisanz ist aber der dritte Abschnitt:
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Beruf, im öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“
Eine der vordringlichsten Aufgaben der Politik ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger im Lande in vollem Umfang zum tragen kommen. Um dies zu erreichen, wurde von der Koalition vereinbart, ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm zu erarbeiten und zu verabschieden. Folgerichtig wurde ein solches Programm am 8.3.2011, dem 100-sten Jahrestag des Internationalen Frauentages, vom Landtag verabschiedet.
Das Programm soll die Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern voranbringen und helfen, strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Das Programm zeichnet aus, dass es nicht bei diesen Absichtserklärungen stehen bleibt, sondern im Detail beschreibt, mit welchen konkreten Maßnahmen Fortschritte erzielt werden sollen. Der Teil II, das Gleichstellungspolitische Maßnahmepaket, verdeutlicht das. Ich will an dieser Stelle nur auf einige wenige Maßnahmen verweisen und betone nochmals, dass die besondere Qualität des Programms nicht auf diese Einzelmaßnahmen zu reduzieren ist.
Zur Verbesserung der Einstiegschancen vor allem junger Frauen wurde das Landesprogramm „ Einstiegszeit“ konzipiert. Hier stehen ab diesem Jahr bis 2013 jährlich 3 Mio. EUR zur Verfügung. Für die Unterstützung von Existenzgründerinnen stehen mit dem Landesprogramm „Existenzförderung“ durch ca. 7,6 Mio EUR pro Jahr bereit. Zur Unterstützung von betrieblichen Angeboten der Kitabetreuung, unter dem Stichwort Vereinbarkeit von Beruf und Familie, können Betriebe Träger der Kitabetreuung nach § 14 Abs.1 KitaG sein und fallen unter die Finanzierungsregelung nach § 16 KitaG. Um eine Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst im Rahmen der Landesverwaltung erreichen zu können, soll das LGG entsprechend novelliert werden.
Helga Böhnisch
Sprecherin für Frauen-, Familien und Gleichstellungspolitik
Kalenderblatt Nr. 13 - Recht auf Arbeit

- Dr. Andreas Bernig, MdL
Potsdam, 7. Juni 2012
Verwirklichung des Rechts auf Arbeit durch eine Politik der Vollbeschäftigung und Arbeitsförderung
Anfang der 90er Jahre haben viele Brandenburgerinnen und Brandenburger Arbeitslosigkeit als hartes persönliches Schicksal erfahren. Im Frühjahr 1992 – im Endspurt der Verfassungsdebatte - waren rund 160.000 Menschen als arbeitslos registriert. Die Zahl stieg später noch ganz erheblich an.
War es vor diesem Hintergrund naiv, in Art. 48 der Landesverfassung von der „Verwirklichung des Rechts auf Arbeit“ zu reden und von dem Recht, „seinen Lebensunterhalt durch freigewählte Arbeit zu verdienen“? Wer die damaligen Debatten intensiv verfolgt hat, weiss: am Problembewusstsein hat es nicht gefehlt. Statt aber Arbeitslosigkeit als „systemimmanent“ achselzuckend hinzunehmen, hat eine Mehrheit dafür plädiert, den Staat auf ein Ziel zu verpflichten – nämlich eine „Politik der Vollbeschäftigung und Arbeitsförderung“. Individuell einklagbar ist das nicht.
Die PDS / DIE LINKE hat sich diesem Staatsziel immer sehr viel stärker verpflichtet gesehen als andere. Mit der Regierungsbeteiligung der LINKEn ist ein Politikwechsel eingeleitet. Brandenburg hat sich von Niedriglohnstrategien verabschiedet und mit dem Vergabegesetz ein Lohnniveau zum Maßstab gemacht, mit dem es möglich ist, „seinen Lebensunterhalt durch freigewählte Arbeit zu verdienen.“ Das ist ein Anfang. Gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sind weitere zentrale Themen und Werte der rot-roten Koalition.
Die Verfassung nennt auch den Begriff „Arbeitsförderung“. Massen-ABM und 1-Euro-Jobs, der Wechsel zwischen Rotstift und „Strohfeuern“ haben aktive Arbeitsförderung in den letzten 15 Jahren in der Bundesrepublik von ihren Aufgaben entfernt und Möglichkeiten beschnitten. Mit Hartz IV gilt die Maßgabe: mehr „Druck“ auf Arbeitslose wie auf Arbeitende. Arbeitslosigkeit wird auf ein Problem schnellerer Vermittlung reduziert. Dies ist für
DIE LINKE nicht hinnehmbar.
In der Arbeitsmarktpolitik sind neue Wege möglich und finanzierbar. Das Programm „Arbeit für Brandenburg“ versucht einen solchen neuen Weg zu gehen. Es fusst auf dem Gedanken Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren und dazu alle Mittel zu aktivieren, die jetzt passiv für Arbeitslosigkeit ausgegeben werden. Allein auf der Ebene eines Bundeslandes ist dies so nicht umsetzbar. Schon deshalb, weil die Länder die passiven Mittel (Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Sozialversicherung) nicht verwalten. Es müssen also zwangsläufig Gelder des Bundes mobilsiert werden. Dazu ist die Bundesregierung nicht bereit. Trotz dieses Gegenwindes sind bisher in Brandenburg ca. 1.500 Stellen geschaffen worden, wo vor allem ältere Langzeitarbeitslose eine Existenz sichernd entlohnte Beschäftigung gefunden haben.
Dr. Andreas Bernig
Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Gewerkschaften
Kalenderblatt Nr. 12 - Kampf gegen Rechtsextremismus

- Bettina Fortunato, MdL
Potsdam, 6. Juni 2012
Kampf gegen Rechtsextremismus
Nach der Präambel der Verfassung haben sich die Bürger des Landes Brandenburg die Verfassung im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität gegeben.
Gerade heute haben wir im Landtag den Bericht der Landesregierung zum Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ behandelt. Er hat gezeigt, dass die rechtsextremen Gewaltstraftaten weiter zurückgegangen sind. Gleichzeitig sind die rechtsextrem motivierten Straftaten nahezu unverändert hoch. Gerade die im letzten Jahr aufgedeckten terroristischen Taten der so genannten NSU-Gruppe, ihre lange Verborgenheit zeigen, dass eine ständige Aufmerksamkeit unerlässlich ist.
Dieses Handlungskonzept, 1998 ins Leben gerufen auf dem Höhepunkt rechtsextremistischer Übergriffe ist seit Jahren eine wichtige Grundlage im ständigen Ringen um mehr Demokratie, um Toleranz und in der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Bewegungen in unserem Land. Und leider hatte und hat das Land Brandenburg nur zu oft traurigen Anlass sich mit rechtsexremistischen Vorfällen auseinander zu setzen. Die Ermordung von Marinus Schöberl, der Überfall auf Noel Martin, der Tod von Omar Ben Nui und vieler anderer zeigen, dass ein solches Handlungskonzept notwendig war und immer noch ist. So unterschiedlich die Vorfälle sind, so verschieden müssen auch die Ansätze ausgestaltet sein, mit denen rechtsextreme Erscheinungen zurückgedrängt werden.
Ein gutes Beispiel für ein solches Agieren sind die jahrelangen Bemühungen um Halbe. Hier haben es Demokraten geschafft, dass die rechtsextremen Aufmärsche nun nicht mehr statt finden. Das vor Ort aktive Aktionsbündnis hat dabei über Jahre eine engagierte Arbeit geleistet und so den regionalen Akteuren den Weg geebnet.
Und gerade diese Aufmärsche, wie wir sie jeden Monat im Land erleben müssen und die verschiedenen Protestformen zeigen, wie schwer es ist, alle demokratischen Kräfte zu bündeln und für den Widerstand zu vereinen. Aus diesem Grund befürwortet DIE LINKE die Einführung einer antifaschistischen Klausel in die Präambel der Verfassung des Landes Brandenburg, mit der die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes verboten werden könnte. Eine solche Klausel wäre geeignet, solch Aufmärsche, die sich klar gegen Toleranz und Solidarität, gegen das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit aussprechen, besser verbieten zu können.
Bettina Fortunato
Sprecherin für ein Tolerantes Brandenburg
Präambel der Verfassung
Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg,gründend auf den friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, von dem Willen beseelt, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, das Wohl aller zu fördern, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, und entschlossen, das Bundesland Brandenburg als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der Einen Welt zu gestalten.
Kalenderblatt Nr. 11 - Zusammenarbeit mit Polen

- Marco Büchel, MdL
Potsdam, 5. Juni 2012
Brandenburg und Polen - in Partnerschaft verbunden
Als die Landesverfassung Anfang der neunziger Jahre beschlossen wurde, war eines für die Mitglieder des Verfassungsausschusses selbstverständlich: Die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in der Republik Polen gehört zu den unverzichtbaren Grundsätzen der Verfassung. So wurde es dann in Artikel auch festgehalten.
Auf dieser Basis hat sich im Laufe der Jahre in vielen Bereichen eine intensive Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil entwickelt. Die von Brandenburg mitbegründete Oderpartnerschaft von vier Woiwodschaften und vier deutschen Ländern gehört ebenso dazu wie gemeinsame grenzüberschreitende Förderprogramme. In Pozna? und Wroc?aw sind seit einigen Jahren Brandenburger Partnerschaftsbeauftragte als Multiplikatoren und Mittler zwischen den Regionen und Brandenburg aktiv. Landtag und Landesregierung, Kommunen und viele Brandenburgerinnen und Brandenburger haben für Beziehungen im Geiste guter Nachbarschaft eingesetzt. Besondere Verdienste haben zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersönlichkeiten. Sie sind, zum Teil seit vielen Jahrzehnten, mit Polinnen und Polen freundschaftlich verbunden. Gemeinsam mit ihren polnischen Partnern haben sie viel für eine dauerhafte Verständigung und Aussöhnung zwischen Polen und Deutschen getan - nach einem verbrecherischen Krieg, der von Deutschland ausging und in dem auch Millionen Polinnen und Polen, darunter polnische Jüdinnen und Juden, ihr Leben verloren und viele Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht wurden.
Die Zusammenarbeit mit Polen ist für die Mitglieder meiner Fraktion gelebter Alltag - die verschiedenen Facetten und auch Probleme, die das Leben in einer Grenzregion mit sich bringt, haben wir im Landtag und seinen Ausschüssen immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Zusammen mit linken Abgeordneten aus dem Lebuser Land und Niederschlesien arbeiten wir seit fast zehn Jahren erfolgreich in einer Kooperation von linken Regionalfraktionen aus Deutschland, Polen und Tschechien zusammen.
Marco Büchel
Direkt gewählter Abgeordneter aus der Grenzregion
Artikel 2, Absatz 1
“Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und derGerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn, anstrebt.“
Kalenderblatt Nr. 10 - Recht auf inform. Freiheit / pol. Mitbestimmung

- Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, MdL
Potsdam, 4. Juni 2012
Nur wer gut informiert ist, kann seine politischen Rechte wirksam nutzen
Das Recht auf politische Mitgestaltung ist durch Artikel 21 der Verfassung gewährleistet. Er umfasst das Mitgestaltungsrecht selbst, den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern, das Recht auf freie Zusammenschlüsse und das Recht auf Akteneinsicht.
Das Akteneinsichtsrecht ist ein wichtiges Instrument für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, auf dessen Grundlage sie in Daten und Akten Einsicht nehmen können. In Brandenburg hat dieser Anspruch über Art. 11 Absatz 1 der Landesverfassung Grundrechtsqualität erlangt. Obwohl als individuelles Recht ausgestaltet, ist es kein Recht zur Befriedigung ausschließlich individueller Interessen. Vielmehr ist es Bestandteil des umfassenderen Rechts auf politische Mitgestaltung, das alle Brandenburger nach der Art. 21 der Landesverfassung besitzen. Denn nur, wenn man gut und umfassend informiert ist , kann man auch von seinen Rechten - wie dem Wahlrecht oder dem Recht auf freie Meinungsäußerung - Gebrauch machen. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht und führt dazu aus: „Die Informationsfreiheit ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft und eine `elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens´ (BVerfGE 65,1 ff.)“.
Brandenburg war das erste Bundesland, dass dieses Grundrecht verfassungsrechtlich abgesichert hat. Die Einführung eines solch umfangreichen, allgemeinen Informations- und Zugangsrechts für jede_n stellte einen Paradigmenwechsel in der öffentlichen Verwaltung dar. Mit Hilfe des durch DIE LINKE immer wieder forcierten und 1998 in Kraft getretenen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz hat Brandenburg eine Vorreiterrolle wahrgenommen - und so die Bereitschaft des Landes und der Kommunen zur Transparenz öffentlichen Handelns aufgezeigt. Zugleich ist damit allen Bürgern ein Recht eingeräumt worden, mit dem sie eigene, unmittelbare Interessen wahrnehmen und demokratische Teilhabe ausüben können. Andere Bundesländer und auch der Bund beschlossen in der Folge ebenfalls eigene Informationsfreiheitsgesetze.
„Seit der Verabschiedung des brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes im Jahre 1998 hat sich die Welt der Informationsfreiheit grundlegend gewandelt“, so führt es die Datenschutzbeauftragte des Landes, Dagmar Hartge, treffend in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011 aus. Die technischen Entwicklungen, das Recht auf Kopien, verweigerte Akteneinsichten im Falle einer Aufsichtsausübung durch eine übergeordnete Behörde sind immer wieder Punkte, die gerade der LINKEN wiederholt vor Augen führen, dass das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, wenn es wirksam sein soll, ständig weiterentwickelt werden muss. Nur so lässt sich dauerhaft die Transparenz in der Verwaltung sichern, nur so kann eine wirklich wirksame Mitbestimmung ermöglicht werden.
Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
Innenpolitischer Sprecher
Kalenderblatt Nr. 9 - Natur und Umwelt (Nachhaltigkeit)

- Carolin Steinmetzer-Mann, MdL
Potsdam, 3. Juni 2012
Umweltschutz als Verfassungsgebot: viel erreicht, noch viel zu tun
In den Jahren um 1990 wurden Umweltschäden auch in Brandenburg für alle Bürger deutlich erkennbar, die Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Schutzmaßnahmen war groß. Das wird auch in der Brandenburger Verfassung deutlich. Der Schutz von Natur und Umwelt wird bereits in der Präambel aufgegriffen, ebenso im Verfassungsgrundsatz in Artikel 2. Schließlich regelt der Artikel 39 den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und schreibt unter anderem den Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, den sparsamen Ressourceneinsatz, die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Erhebung und Veröffentlichung von Umweltdaten vor. Gestützt auf diese Grundlage wurde Anfang der 90er Jahre ein bundesweit vorbildliches Naturschutzrecht geschaffen und die Ausweisung von Schutzgebieten vorangetrieben. Dem ehrenamtlichen Naturschutz in Gestalt der Verbände räumt die Verfassung weitgehende Rechte ein.
Vieles hat sich tatsächlich verbessert: Die Gewässer sind sauberer geworden, in den Flüssen kann man wieder baden, und ehemals hoch gefährdete Arten wie Kranich und Seeadler sind häufiger geworden.
Aber Umwelt- und Naturschutz ist kein Selbstläufer, für die Umsetzung des Verfassungsgebotes muss tagtäglich gestritten werden. Bei jeder Novelle des Naturschutzgesetzes seit Mitte der 90er Jahre gab es bisher einen Abbau von Naturschutzstandards. Das europäische Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, wurde auch in Brandenburg verfehlt: Die Roten Listen werden länger. Landnutzung in vollem Einklang mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist noch keine Selbstverständlichkeit. Und auch die Zukunft der Alleen ist noch nicht gesichert.
Ziel der LINKEN in der rot-roten Koalition ist es, ganz im Sinne der Nachhaltigkeit ökologische mit sozialen und ökonomischen Zielen in Einklang zu bringen. Für den notwendigen sozialökologischen Umbau der Gesellschaft ist noch einiges zu tun. Die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, derzeit unter Federführung des Umweltministeriums in Arbeit, ist dafür eine wichtige Grundlage. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein neues Naturschutzrecht erhält den bisherigen Standard der Naturschutzpolitik, die Großschutzgebiete als Modellregionen für nachhaltiges Wirtschaften sollen gestärkt werden. Der Landtag hat ein Moorschutzprogramm und ein Maßnahmenpaket zum Schutz der biologischen Vielfalt auf den Weg gebracht.
Carolin Steinmetzer-Mann
Umweltpolitische Sprecherin
Kalenderblatt Nr. 8 - Kommunale Selbstverwaltung

- Stefan Ludwig, MdL
Potsdam, 1. Juni 2012
Recht auf kommunale Selbstverwaltung gestärkt
Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat in Brandenburg Verfassungsrang und ist fixiert in Artikel 96.
Für die LINKEN gehört es zum Selbstverständnis, für die Stärkung der Kommunen Selbstverwaltung einzutreten. In der rot-roten Koalition hat sie die reale Möglichkeit, ihre Vorstellungen auch praktisch in die Tat umzusetzen. So konnte beispielsweise ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen werden, das den Kommunen mehr wirtschaftliche Handlungsfreiheit gibt und ihre Unternehmen privaten gleichstellt. Auch das Finanzierungssystem des Landes wurde zu Gunsten der Kommunen verändert: Das finanzielle Volumen wurde erhöht, die Verteilung innerhalb der kommunalen Gemeinschaft erfolgt gerechter. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen, unter anderem wird ein Beitrag von 50 Millionen Euro schrittweise dem Finanzvolumen zusätzlich zugeführt. Diese Strategie und andere Förderprogramme der Landesregierung sorgen für Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit für die Ausgestaltung des Grundrechts auf kommunale Selbstverwaltung.
Stefan Ludwig
Kommunalpolitischer Sprecher
Kalenderblatt Nr. 7 - Brandenburg in der Einen Welt

- Bettina Fortunato, MdL
Potsdam, 31. Mai 2012
Entwicklungspolitik - in der Brandenburger Landespolitik unverzichtbar!
Ganz bewusst hat sich der Brandenburger Verfassungsgeber 1992 dafür entschieden, die Einbettung Brandenburgs in die „Eine Welt“ an herausgehobener Stelle festzuschreiben: Das Bundesland Brandenburg soll – heißt es in der Präambel - „als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der Einen Welt“ gestaltet werden.
Auf diesen Grundsatz beriefen und berufen sich nicht nur die entwicklungspolitischen Akteure in Brandenburg seitdem. Auch meine Partei und ihre Landtagsfraktion haben diesen Passus der Landesverfassung immer wieder als Beleg dafür angeführt, dass sich auch unser kleines und wirtschaftlich schwächeres Bundesland - im Vergleich zu Ländern im Westen oder Südwesten der Bundesrepublik – im Rahmen seiner Kräfte entwicklungspolitisch engagieren muss.
Und das war in den vergangenen 20 Jahren immer mal wieder nötig. So war die PDS – Linke Liste es, die in den 90er Jahren die Forderung nach der Verabschiedung entwicklungspolitischer Leitlinien im Landtag immer wieder erhob – wir haben damals unseren Beitrag dazu geleistet, dass die Leitlinien dann im Jahr 1999 von der Landesregierung tatsächlich in Kraft gesetzt wurden. Und es war DIE LINKE, die nach zehn Jahren Zurückhaltung in der Entwicklungspolitik zweier Landesregierungen die Handlungserfordernisse in diesem Bereich zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen mit der SPD machte.
Die Forderung der Koalitionsvereinbarung nach Anpassung der Entwicklungspolitischen Leitlinien an die heutigen Bedingungen steht jetzt kurz vor der Erfüllung. Auf dem morgen, am 1. Juni (schon zum dritten Mal tagenden) Round Table „Entwicklungspolitik“ wird die Landesregierung ihre neuen Entwicklungspolitischen Leitlinien vorstellen. Diese in enger Abstimmung mit den entwicklungspolitischen Akteuren im Land sowie Abgeordneten des Landtages entstandenen Leitlinien machen deutlich: Die Entwicklungspolitik ist ein wichtiges Anliegen der rot-roten Landesregierung, das sie gemeinsam mit den entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen weiter vorantreiben will.
Das über zwei Jahrzehnte gewachsene entwicklungspolitische Netzwerk sowie Hunderte von Akteuren, die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Land leisten und Projekte in Asien, Afrika und Lateinamerika begleiten, bilden eine gute Grundlage dafür.
Auf die Unterstützung unserer Landtagsfraktion können sie dabei weiter zählen.
Bettina Fortunato
Sprecherin für Entwicklungspolitik
Kalenderblatt Nr. 6 - Recht auf angemessene Wohnung

- Axel Henschke, MdL
Potsdam, 30. Mai 2012
Linke Brandenburger Politik für Wohnen in guter Verfassung
Das Recht der Menschen auf angemessenen Wohnraum hat in unserem Land Verfassungsrang. Seit 20 Jahren bemühen sich Land und Kommunen wie alle anderen gesellschaftlichen Akteure um dessen Verwirklichung. Unterdessen sind die Herausforderungen demografisch, energetisch, regional, ökologisch, ökonomisch und sozial derart rasant gewachsen, wie sie von den Verfassungsmüttern und -vätern seinerzeit kaum absehbar waren. Der Anspruch im Artikel 47 bleibt - ist real wie eh und je. Die Wirklichkeit fordert differenzierte Gestaltung: für Stadt und Dorf, für Speckgürtel und das flache Land. Hier verschlingen sich diese vielfältigen Herausforderungen in unserem Land und den anderen neuen Bundesländern zu einem Problemknoten. Den zu lösen fordert eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Zunächst bleibt festzustellen: Bundesweit kann weder der energetische noch der generationengerechte, immer mehr barrierefreie Umbau der Vielfalt der Wohnmöglichkeiten allein den Kräften des Marktes, geschweige denn die daraus folgende Last ausschließlich den Mieter_innen überlassen werden. Klar ist auch, dass die konkreten Handlungsspielräume immer mit den finanziellen Möglichkeiten der Bau- und Immobilienwirtschaft, den Unternehmen der Wohnungswirtschaft und besonders denen der Bürger_innen zusammenhängen. Deshalb will DIE LINKE, dass das Stadtumbauprogramm in den ostdeutschen Ländern von Bund und Land voll weitergeführt wird, um die Wohnungsgesellschaften vor Ort zu entlasten. Wir streiten dafür, dass die Altschuldenentlastung auch nach 2013 fortgesetzt sowie die Wohnraum- und Städtebauförderung mindestens auf jetzigem Niveau fortgeführt wird. Der Anfang einer guten Entwicklung in Brandenburg darf nicht gestoppt werden. Denn diese Last hätten vornehmlich die Mieter_innen zu tragen.
Axel Henschke
Wohnungspolitischer Sprecher
Kalenderblatt Nr. 5 - Gerichtsverfahren und Strafvollzug

- Margitta Mächtig, MdL
Potsdam, 29. Mai 2012
Verfassung als Maßstab für die Ausstattung der Justiz
Verfassung und Justiz ist ein Spannungsfeld, das insbesondere die Bürger_innen angeht. Die Art. 52-54 der Verfassung enthalten die Regelungen, die im Verhältnis zwischen Bürger_innen und Justiz gelten. Artikel 52 bestimmt die Grundsätze für alle Verfahren.
Die umfangreichen Bestimmungen in Artikel 52 mit seinen fünf Absätzen bestimmen ein Verbot von Ausnahmegerichten und den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, die Zulässigkeit von Gerichten für besondere Sachgebiete nur aufgrund eines Gesetzes und den Gleicheitssatz sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör.
In Absatz vier ist der Anspruch auf ein faires und zügiges Gerichtsverfahren normiert. Das geht über die Rechtsprechung hinaus. Es bindet ebenso die Verwaltung. Diese darf wie in Art.1 Absatz 1 des GG bestimmt den Menschen nicht zum bloßen Objekt eines Verfahrens machen.
Der Anspruch auf ein zügiges Verfahren ist mittlerweile ein Recht, das in einigen Bereichen der Justiz tatsächlich nur schwer zu erlangen ist. Insbesondere in der Verwaltungs – und der Sozialgerichtsbarkeit sind lange Verfahrenslaufzeiten festzustellen. Die Verfassung war für DIE LINKE der Maßstab, um für Verbesserungen zu sorgen. So ist der Verfahrensstau an den Verwaltungsgerichten mit zwei speziellen Proberichterkammern angegangen worden. Sie sollen sich ausschließlich um Altverfahren kümmern.
Insbesondere an den vier Sozialgerichten des Landes haben die vielen Hartz-IV-Verfahren in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Verlängerung der Verfahrenszeiten geführt. Aus meiner Sicht sind die gesetzlichen Regelungen im Bereich des SGB II nach wie vor mangelhaft. Sowohl aus sozialer Perspektive - denn die sozialen Einschnitte sind sehr tief - aber auch aus juristischer Perspektive: Die gesetzlichen Regelungen dazu sind nach meiner Einschätzung mangelhaft formuliert. Das führt in der Folge zu sozialen Härten. Deshalb sind die Gerichte mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert. Zudem treffen die Jobcenter viele Entscheidungen, die die Menschen nicht verstehen und auch nicht hinnehmen wollen. Dass diese Begehren sehr oft berechtigt sind, zeigt die nach wie vor hohe Erfolgsquote in diesen Verfahren. Für die Betroffenen stellt das Abwarten des Rechtsschutzes in jedem Fall eine zusätzliche soziale Härte dar.
Deshalb soll die Zahl der Sozialrichter um 27 erhöht werden. Zudem hat die Koalition zur Landtagssitzung im Juni einen Antrag in das Parlament eingebracht, der die Situation an den Sozialgerichten verbessern soll.
Grundsätzlich bestimmt sich zwar die Angemessenheit einer Verfahrensdauer nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles. Doch das Verfassungsgericht Brandenburg hat auch deutlich gemacht, dass die Arbeitsüberlastung eines Gerichtes eine überlange Verfahrensdauer nicht zu rechtfertigen vermag. Vielmehr fordere das Rechtstaatsprinzip eine funktionsfähige Rechtspflege, zu der auch eine angemessene Personalausstattung der Gerichte gehöre (vgl. LVerfGE 14,169,173). So ist die Verfassung Anspruch und Aufgabe zugleich. Auch deswegen lohnt es sich, sie öfter einmal zur Hand zu nehmen.
Margitta Mächtig
Rechtspolitische Sprecherin
Auszug aus der Landesverfassung:
Artikel 52 (Grundrechte vor Gericht)
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
(3) Alle Menschen sind vor Gericht gleich und haben Anspruch auf rechtliches Gehör.
(4) Jeder hat Anspruch auf ein faires und zügiges Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Die Öffentlichkeit darf nur nach Maßgabe des Gesetzes ausgeschlossen werden.
(5) Niemand darf gezwungen werden, gegen sich selbst oder durch Gesetz bestimmte nahestehende Personen auszusagen.
Artikel 53 (Grundrechte im Strafverfahren)
(1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(2) Jeder wegen einer Straftat Beschuldigte oder Angeklagte ist so lange als unschuldig anzusehen, bis er rechtskräftig verurteilt ist.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
(4) Ein Beschuldigter kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Artikel 54 (Strafvollzug)
(1) Im Strafvollzug ist die Würde des Menschen zu achten; er muß darauf ausgerichtet sein, den Strafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
(2) Der entlassene Strafgefangene hat nach Maßgabe der Gesetze einen Anspruch auf Hilfe zu seiner Wiedereingliederung.
Kalenderblatt Nr. 4 - Abgeordneten-/Minderheitenrechte

- Christian Görke, MdL
Potsdam, 28. Mai 2012
Für ein Parlament, das Minderheiten und dem einzelnen Abgeordneten breite Rechte garantiert
Die Brandenburger Verfassung hat 1992 ein Parlament begründet, das Minderheiten und dem einzelnen Abgeordneten breite Rechte garantiert. Die damalige Linksfraktion hat sich gemeinsam mit anderen dafür eingesetzt, dass Minderheitenrechte in vielen Fällen an den Fraktionsstatus gebunden wurden, zum Teil auch an die Zustimmung von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags gebunden wurden – ein Quorum, das es in Parlamenten nur selten gibt. Jeder Abgeordnete hat nicht nur das Wahl- und Abstimmungsrecht, sondern auch das Rederecht, das Fragerecht und das Recht auf Akteneinsicht sowie das Recht, Anträge und sogar Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Er ist berechtigt, in mindestens in einem Ausschuss mit allen Rechten mitzuwirken. Alles Rechte, die Anfang der 90er Jahre keineswegs eine Selbstverständlichkeit in deutschen Verfassungen waren.
In dieser Grundsubstanz blieb die Verfassung, die CDU-Vertreter damals als „Weg in eine andere Republik“ denunzierten, bis heute bestehen. Mehr noch: Das Landesverfassungsgericht stärkte durch seine Rechtsprechung im Laufe der Jahre die Stellung des einzelnen Abgeordneten, insbesondere hinsichtlich des Rechts, Anfragen an die Landesregierung zu stellen und Einsicht in Akten der Landesregierung zu nehmen.
Für die heutige LINKE waren und sind die Abgeordneten- und Minderheitenrechte Fundament eines lebendigen, auf die Interessen der Brandenburgerinnen und Brandenburger ausgerichteten Parlaments. Fragen an die Regierenden gehören dazu, auch wenn sie mal weh tun – genau das, aber auch Sachkenntnis, Sachlichkeit und Konstruktivität im Umgang mit den verfassungsmäßigen Rechten erwarten die Wählerinnen und Wähler von ihren Volksvertreterinnen und Volksvertretern. Eine ständige Herausforderung für alle Mitglieder des Brandenburger Landtags!
Christian Görke
Parlamentarischer Geschäftsführer
Kalenderblatt Nr. 3 - Sorben/Wenden

- Jürgen Maresch, MdL
Potsdam, 25. Mai 2012
Die Rechte der Sorben/Wenden verbinden sich heute auch mit "Witaj"
1991/1992, als die Landesverfassung entstand, ging es vor allem um den Schutz des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden vor Abbaggerung und um politische Mitwirkungsrechte der Minderheit. Davon waren die öffentliche Diskussion in der ersten Wahlperiode und auch der Gesetzentwurf der Domowina für ein Sorben/Wenden-Gesetz bestimmt, der 1993 von zwei Abgeordneten der PDS - Linke Liste und einem Abgeordneten der CDU in das Parlament eingebracht wurde. Vor diesem Hintergrund machte sich Brandenburg zusammen mit anderen Bundesländern für die Aufnahme einer Minderheitenbestimmung in das Grundgesetz stark - eine Regelung, auf die die Minderheiten in der Bundesrepublik bis heute warten!
20 Jahre später ist vieles, was die Verfassung fordert, Realität in Brandenburg. Der (nunmehr dritte) Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten nimmt seine Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsrechte mit großem Engagement wahr und ist ein selbstbewusster Akteur der Landespolitik; seine Rechte wurden durch den Landtag zu Beginn der Wahlperiode erheblich erweitert. Die Sorben/Wenden selbst leisten seit 1998 mit dem "Witaj-Projekt" ihren Beitrag zur Revitalisierung ihrer vom Aussterben bedrohten Muttersprache; mittlerweile lernen fast 300 Kinder - von Kleinkindalter bis zur Sekundarstufe II - Niedersorbisch durch "Witaj" - immer auch unterstützt durch die Landesregierungen. Und mit dem Kurswechsel hin zum Vorrang erneuerbarer Energien ist zwar das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden noch nicht endgültig vor weiterer Abbaggerung geschützt - Rot-Rot hat jedoch einen klaren Schwerpunkt gesetzt, der die heutige und künftige Landespolitik nachhaltig beeinflussen wird.
Zugleich verkennen wir nicht: In den vergangenen zwei Wahlperioden haben sich im Bereich der Minderheitenpolitik einige Probleme angestaut. Das machte nicht zuletzt die Diskussion in der sorbischen und deutschen Öffentlichkeit zur Zukunft des "Witaj"-Projekts und des niedersorbischen Fremdsprachenunterrichts deutlich, die darauf gerichtet ist, „Witaj“ nicht nur quantitativ zu sichern, sondern auch qualitativ weiterzuentwickeln. Für uns ist klar, dass für das Minderheitenschulwesen andere Maßstäbe als in anderen Bereichen des Bildungswesens gelten müssen!
Es geht aber um mehr: Deshalb hat der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten Ende 2011 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes vorgelegt; diesen Entwurf haben nun Lausitzer Abgeordnete aus SPD, DIE LINKE, CDU und FDP für die Juni-Sitzungen des Brandenburger Landtages als Beratungsgegenstand angemeldet.
Jürgen Maresch
Sprecher für Minderheitenpolitik
Kalenderblatt Nr. 2 - Bildung

- Gerrit Große, MdL
Potsdam, 24. Mai 2012
Landesverfassung als Grundlage für „eine Schule für alle“ nutzen
DIE LINKE sieht in der Brandenburger Verfassung eine gute rechtliche Grundlage für die von ihr geforderte „gute Bildung für alle“
Das seit Beginn der 1990er Jahre entwickelte Bildungssystem in Brandenburg stützt sich auf die Artikel 28 bis 30 der Landesverfassung. Dort wird Bildung als öffentliche Aufgabe definiert, ebenso wird das Recht auf Schulen in freier Trägerschaft und deren Anspruch auf einen öffentlichen Finanzierungszuschuss festgeschrieben. Gefordert wird ein offenes, durchlässiges und vielfältiges Bildungssystem, unabhängig von der wirtschaftlichen, sozialen Lage und der politischen Überzeugung eines jeden. Begabte, sozial Benachteiligte und Menschen mit Behinderungen sind besonders zu fördern.
Nach zwei Jahrzehnten Verfassungsrealität lässt sich resümieren, dass es bei allen Erfolgen noch viel zu tun gibt, um tatsächlich Chancengleichheit für alle durchzusetzen..
Aufbauend auf dem bisher Erreichten sieht DIE LINKE ihre Hauptaufgabe darin, eine inklusive Schule in Brandenburg auf den Weg zu bringen. Das ist einerseits eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenkonvention, andererseits für DIE LINKE ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu „einer Schule für alle“, in der alle Kinder gemeinsam und voneinander lernen, keiner aussortiert oder zurückgelassen und jedes Kind individuell gefördert wird. Dazu gilt es die nötigen personellen, finanziellen und sächlichen Rahmenbedingungen zu schaffen:
Ein Umdenken aller Beteiligten – Lehrer, Eltern, Schüler und Schulträger – ist nötig. Sie müssen als Verbündete gewonnen, ihre Ängste und Vorbehalte müssen ernst genommen werden. Die Lehrer müssen für die neuen Aufgaben befähigt und weitergebildet werden.
Gerrit Große
Sprecherin für Bildungspolitik
Kalenderblatt Nr. 1 - Einleitungsrede zur Verfassungskonferenz

- Kerstin Kaiser, MdL
Potsdam, 23. Mai 2012
Rede der Fraktionsvorsitzenden Kerstin Kaiser zur Einleitung der Konferenz:
20 Jahre Landesverfassung - historische Leistung, Verfassungswirklichkeit und Anspruch an die Gestaltung der Zukunft des Landes
(Es gilt das gesprochene Wort!)
(Anrede)
Am 14. April 1992 hat das Brandenburger Landesparlament als erster ostdeutscher Landtag dem Entwurf einer Landesverfassung zugestimmt, die nach einem Volksentscheid am 20. August 1992 in Kraft trat. Der Vorzug dieser zu Recht als modern charakterisierten Landesverfassung bestand und besteht darin, dass sie nicht nur die Erfahrungen aus 40 Jahren "alter" Bundesrepublik in sich aufnahm. Vielmehr bekamen mit ihr auch und vor allem wichtige Forderungen, Ansprüche und Ziele Verfassungsrang, die im Herbst 1989 von Bürgerinnen und Bürgern in Auseinandersetzung mit der staatssozialistischen Praxis in der DDR erhoben bzw. formuliert worden waren.
Ausdruck dessen sind die weitreichenden Bestimmungen zu den politischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Brandenburgerinnen und Brandenburger oder auch Staatsziele wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung oder auf soziale Sicherung, die Rechte der Sorben/Wenden, die Pflicht des Landes zum Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft, der Auftrag zur Resozialisierung von Strafgefangenen im Strafvollzug.
Unsere Landesverfassung hat einen wesentlichen Beitrag zur Selbstfindung und Selbstbestimmung der Brandenburgerinnen und Brandenburger nach der politischen Wende geleistet. Im Verfassungsausschuss und im Landtag, vor allem aber in vielen öffentlichen Veranstaltungen, auf Straßen und Plätzen wurde heiß diskutiert, wie die neu errungene Demokratie ausgerichtet und "verfasst" werden soll.
Zu Recht hat unser damaliger Fraktionsvorsitzender Lothar Bisky davon gesprochen, dass die Verfassungsdiskussion 1991/1992 im Grundsatz eine "Wertediskussion" war. Zu dieser Diskussion gehörten zum Teil abstruse Aussagen: Ich denke da an den CDU-Vorwurf, der Verfassungsentwurf würde dem Grundgesetz widersprechen und den "Weg in eine andere Republik“ weisen. Blanker Populismus von selbsternannten Hütern der "einzig wahren Verfassung" - damals wie heute.
Brandenburg war das einzige Bundesland, in dem sich die PDS als verfassungsgebende Kraft gleichberechtigt in den Prozess der Entstehung der Landesverfassung einbringen konnte. Im Verfassungsausschuss hat unsere Fraktion sich u.a. eingesetzt für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid, für soziale Staatsziele und Grundrechte, für das Recht auf Arbeit, Wohnen und Bildung, für die weitestgehende Gleichstellung von deutschen Staatsbürgern und anderen Brandenburgern, für den Schutz von Minderheiten, für die Sorben/Wenden, für Menschen mit Behinderungen, für auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, für Menschen unterschiedlicher sexueller Identität, für Ausländerfreundlichkeit sowie Auslieferungs- und Abschiebeverbote.
Im Teil "Staatsorganisation" waren uns solche Ansätze wichtig wie die Öffentlichkeit und Transparenz der Arbeit des Landtages und seiner Ausschüsse, die Rechte der Fraktionen und generell parlamentarische Minderheitenrechte. Während andere Parlamente bis heute über das Recht des einzelnen Abgeordneten, Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einzubringen und ohne Fraktionszwang im Plenum zu reden, streiten, ist dies in Brandenburg seit 1992 Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit!
Die Brandenburger LINKE kann mit einigem Stolz sagen: Diese Verfassung ist auch unsere Verfassung – wir verteidigen sie nicht nur etwas, was andere beschlossen haben. Nein, wir haben diese Verfassung mitgeschrieben. Vielleicht erklärt dieser „Brandenburger Weg“ auch, weshalb wir auch in unserer Partei nicht nur für ein klares politisches Profil eintreten, sondern - im Interesse der Mehrheit der Bürger - auch für Kooperation statt für Konfrontation gegenüber den politischen Mitbewerbers werben. Gerade im Prozess der Erarbeitung unserer Landesverfassung haben wir gelernt, dass man Kompromisse mit den Mitbewerbern finden kann, ohne die eigenen Forderungen, ohne die eigene Identität aufzugeben!
Der zwanzigste Jahrestag der Verfassung des Landes Brandenburg für uns zuvorderst Anlass Bilanz zu ziehen, festzustellen, was uns bisher in Umsetzung der Verfassung gelungen ist und welche offenen Fragen noch auf der politischen Agenda stehen.
Zu dem was, wir erreicht haben, gehören vor allem Veränderungen, die wir in unserer Regierungszeit erreicht haben:
- die erstmalige Beschlussfassung zu einem Vergabegesetz, dass öffentliche Aufträge an die Zahlung eines Mindestlohnes von (gegenwärtig) 8 Euro bindet und das Recht auf Arbeit, das Recht, seinen Lebensunterhalt durch freigewählte Arbeit selbst zu verdienen, umsetzt oder
- die Einführung des Jugendwahlalters ab 16 bei allen kommunalen und Landtagswahlen, die die Verfassung umsetzt und Jugendlichen eine Rechtsstellung einräumt, die ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit entspricht oder
- die Verbesserung der Qualität der Betreuung in Kitas durch Veränderungen bei dem Betreuungsschlüssel - hier geht es um das verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch jedes Kindes auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertagesstätte oder
- die schrittweise Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen und damit die Stärkung der mit der Landesverfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung oder
- die Erhöhung von Transparenz und Öffentlichkeit durch öffentliche Sitzungen (fast) aller Ausschüsse und die Einführung von Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses in den Regionen des Landes - 1992 lehnten außer der PDS - Linke Liste der damaligen Bündnis90-Fraktion alle anderen Fraktionen eine größere Öffentlichkeit ab.
Diese Liste könnte zweifelsohne noch erweitert werden könnte. Ich will aber lieber darauf verweisen, dass wir natürlich auch zu Oppositionszeiten das eine oder andere erreicht haben. So ist zum Beispiel das erste Akteneinsichtsgesetz der Bundesrepublik ein "Kind" des "Brandenburger Weges", dem wir gemeinsam mit anderen den Weg in die märkische Welt ebneten.
(Anrede)
An einem solchen Tag wie heute sollte aber auch über den Bedarf an Weiterentwicklung gesprochen – darüber wie die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entsprechend den heutigen und künftigen Bedingungen in Brandenburg, der Bundesrepublik und in Europa weiterentwickelt werden müssen. Zwei Stichworte will ich deshalb abschließend nennen:
- Volksgesetzgebung – wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Bedingungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in Brandenburg bürgerfreundlicher werden. Mit einem guten Wahlergebnis 2014 im Rücken werden wir unseren Koalitionspartner überzeugen.
- Kampf gegen den Rechtsextremismus in Brandenburg – wir werben weiter für eine antifaschistische Klausel in der Landesverfassung.
Ich hoffe, dass wir heute eine interessante Veranstaltung haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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- Landtag Brandenburg, Potsdam (Stadtseite)
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