Liste der Großen Anfragen
Große Anfrage Nr.: 4
Drucksache: 4/1714 vom 15. 08. 2005
Radverkehr
Dem Radverkehr muss in der Verkehrspolitik und im alltäglichen Verkehr, insbesondere auf dem Weg zur Arbeit und zur Schule, wieder ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den ökonomischen, gesundheitlichen, logistischen, verkehrssicherheitspolitischen und weiteren Vorteilen, die das Fahrrad gegenüber anderen Verkehrsmitteln hat. Das Fahrrad als Verkehrsmittel ist für einen Großteil der Bevölkerung verfügbar und gut geeignet, um kurze Strecken in der Stadt vergleichsweise schnell zurück−zulegen. Auch aus umweltpolitischer Sicht genießt das Fahrrad viele Vorteile gegenüber anderen Verkehrsmitteln.
Nahezu 60 Millionen Deutsche, unter ihnen ein Großteil der Brandenburgerinnen undBrandenburger, nutzen das Fahrrad als Verkehrsmittel. Einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau− und Wohnungswesen (BMVBW) aus dem Jahre 2002 zufolge nutzen jedoch lediglich 9 Prozent der Radfahrer das Fahrrad für die Fahrt zur Arbeit. Die Möglichkeiten der vermehrten Nutzung des Fahrrades im Nahverkehr und als Hauptverkehrsmittel für Erwerbstätige sind also noch ausbaufähig. Das Ziel sollte es sein, vorhandene Potenziale zur Erhöhung des Radfahrens zu nutzen und auszubauen. Vor allem in den ländlichen Regionen ist das Fahrrad eine attraktive Alternative zum Auto.
Aufgrund der materiellen Einbußen durch das IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen amArbeitsmarkt (Hartz IV) könnte für Teile der Brandenburger Bevölkerung eine fiskalischeZwangssituation entstehen, das Fahrrad verstärkt zu nutzen. Zudem ist durch die Ausdünnung des Netzes der Schulstandorte und die Erhebung von Gebühren für die Schülerbeförderung in letzter Zeit eine signifikante Steigerung des Schülerradverkehrs in ländlichen Regionen zu verzeichnen.
Um weitere Teile der Bevölkerung zur Nutzung des Fahrrades zu bewegen, was aus Gründen der Gesundheitsvorsorge, der infrastrukturellen Kostensenkung, des Sparens von Parkflächen, der Erhöhung der Mobilität der Bevölkerung und der Entlastung der Verkehrsinfrastruktur vonnöten ist, müssen diverse Bedingungen erfüllt sein, die größtenteils durch die Politik realisiert werden können.Dazu gehören der Ausbau bzw. die Erhaltung von Radwegen und insbesondere die Vernetzung bereits bestehender Radwegeabschnitte, die Verbesserung der Vereinbarkeit des Fahrrades mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit über bereits bestehende Radwege und die Bedeutung der Radverkehrsinfrastruktur als tragende Säule der Tourismuswirtschaft.Der Radverkehr wird nicht nur durch die für den Straßenbau zuständigen Ämter gefördert, sondern auch durch die Kommunen sowie weitere beteiligte Institutionen, Vereine, Betriebe und Personen, deren Bemühungen stärker als bisher gebündelt und Synergieeffekte nutzbar gemacht werden müssen.Es stellt sich nicht nur die Frage nach der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans "FahrRad" (NRVP), sondern auch, wie die Zukunft des Verkehrsmittels Fahrrad als integraler Bestandteil der Verkehrspolitik in Brandenburg unter den gegebenen Bedingungen gestaltet wird.
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Große Anfrage Nr.: 5
Drucksache: 4/1570 vom 18. 07. 2005
Ergebnisse der Polizeistrukturreform
Mit der im Jahre 2000 eingeleiteten Polizeistrukturreform verband sich insbesondere die Zielstellung, einerseits mehr Bürgernähe sowie eine erhöhte Polizeipräsenz vor Ort und andererseits einen Beitrag des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung zu erreichen.
Der tiefste Einschnitt der Reform war die Reduzierung der Anzahl der Polizeipräsidien von sechs auf zwei, einschließlich der Auflösung des Präsidiums der Wasserschutzpolizei. Eng damit verbunden ist der Abbau von 725 Planstellen der Polizei,der bis 2006 erfolgen soll. Trotz dieses Personalabbaus ist angestrebt, im Ergebnisder Reform mehr Polizeibeamte im Vollzugsdienst einzusetzen als vorher. Seit 2002 arbeitet die Polizei in den neuen Strukturen.
Die Evaluierung der Reform ist im Gange. Mit der in der Landesregierung getroffenen Festlegung, bis 2009 weitere 910 Planstellen bei der Polizei einzusparen,werden die Prämissen der Polizeireform grundlegend in Frage gestellt.
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Große Anfrage Nr.: 7
Drucksache: 4/1658 vom 08. 08. 2005
Stand der Umsetzung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes und angrenzender Bestimmungen
Das Parlament des Landes Brandenburg hat vor zwei Jahren ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg beschlossen. DiesesGesetz sollte die Vorgaben des Grundgesetzes, der Landesverfassung und desBundesbehindertengleichstellungsgesetzes für die Lebensverhältnisse in Brandenburg konkretisieren.
Für Menschen mit Behinderungen muss das Benachteiligungsverbot des Artikels 3Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes und des Artikels 12 Absatz 4 der Landesverfassung umgesetzt werden. Diese Bestimmungen dürfen keine abstrakten Rechtsvorschriften bleiben und allein politisch−symbolischen Charakter tragen, da sie direkt geltendes Recht darstellen. Sie müssen im alltäglichen Leben die Menschen mitBehinderungen mit den nichtbehinderten Menschen gleichsteIIen, so weit wie möglich ihre Beeinträchtigungen durch eine umfassende Barrierefreiheit, durch Hilfe undAssistenz ausgleichen und ihnen die gleiche Menschenwürde zubilligen.Durch gesetzliche Vorschriften einer konsequenten Barrierefreiheit auf den Gebieten des Bauens, des Wohnens, des Denkmalschutzes, des Verkehrs und derKommunikation könnte das Ziel des Artikel 12 Absatz 4 der Landesverfassungumgesetzt und Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben sowieeine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz hat darauf verzichtet,seinen Geltungsbereich auch auf die Landkreise und kreisfreien Städte − wie das inanderen Bundesländern durch Gleichstellungsgesetze selbstverständlich geschieht − auszudehnen. Dadurch erreicht die gewünschte Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg nicht deren alltägliche Lebenspraxis;Barrieren in ihrer Wohngeldstelle oder vor ihrem Sozialamt können bestehen bleiben. Das Behindertengleichstellungsgesetz hat leider zur Durchsetzung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen das Brandenburgische Kita−Gesetz, das Brandenburgische Schulgesetz, das ÖPNV−Gesetz und das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz nicht behindertengerecht angepasst. Das sind zukünftige parlamentarische Aufgaben, die im Rahmen einer Behindertenpolitik, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungenfördern will, noch angepackt werden müssen. Das BehindertengIeichstellungsgesetz bleibt ein Ausdruck rein symbolischer Politik, wenn nicht seine strikte Durchsetzung und seine kontinuierliche Weiterentwicklung folgt.
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Große Anfrage Nr.: 8
Drucksache: 4/1876 vom 13. 09. 2005
Zu den Ergebnissen der Gemeindegebietsreform
Die Gemeindegebietsreform war das wichtigste und zugleich umstrittenste Projektder Landesregierung in der dritten Wahlperiode. Durch freiwillige Zusammenschl-üsse und durch 6 Neugliederungsgesetze, von denen 337 Gemeinden betroffenwaren, reduzierte sich die Zahl der Gemeinden im Land Brandenburg von 1.479 auf 422 Gemeinden. Viele Bürger sind enttäuscht, nachdem teilweise auch gegen dieVoten von Bürgerentscheiden beschlossen worden ist. Die Zwangseingliederungenführten zu erheblichen Protesten, die in der Regel erfolglos blieben. Nach Auffassung der Landesregierung ist die Gemeindegebietsreform abgeschlossen.
Ziel dieser Reform war es "bürgernahe, professionelle und effizienteStrukturen zu entwickeln." Damit sollte den Bedürfnissen der Bürger und dem Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Verfassung entsprochen werden. Es geht um leistungsstarke, zukunftsfähige Gemeinden und Städte, die in der Lage sind, die Aufgaben von heute zu erfüllen und die gemeinsam mit ihren Bürgern auch künftigen Herausforderungen gewachsen sind."(aus den Leitlinien der Landesregierung) Die neuen Gemeindestrukturen sind jetzt seit zwei Jahren in Kraft. Mit diesem zeitlichen Abstand soll eingeschätzt werden, inwieweit die mit der Gemeindegebietsreform verfolgten Zielstellungen erreicht worden sind.
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Große Anfrage Nr.: 9
Drucksache: 4/1903 vom 15. 09. 2005
Soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedingungen für Studierende im Land Brandenburg
Die Analyse der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Familien, Studierenden und AbsolventInnen in Brandenburg ist als eine grundlegende Basis für Entscheidungsprozesse in der Brandenburger Hochschulpolitik zu betrachten. Die Bewertung der gegenwärtigen Situation und die sich vollziehenden sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Veränderungen geben Hinweise auf notwendige politische Handlungsoptionen.
Da soziale Zusammenhänge − wie auch die PISA−Studie gezeigt hat − einen prägenden Einfluss auf Chancen in Bildung und Wissenschaft ausüben, thematisiertdie PDS−Fraktion mit der Großen Anfrage diese komplexe Entwicklung.
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Große Anfrage Nr.: 17
Drucksache: 4/2674 vom 18. 05. 2006
Fortbildung der Lehrkräfte
Die Fortbildung der Lehrkräfte ist neben der personellen und sächlichen Ausstattung der Schulen sowie der Verbesserung weiterer Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen ein wichtiges Element, das die Qualität des Bildungs- und Erziehungsprozesses in den Schulen wesentlich beeinflusst. Fortbildung muss deshalb für Lehrkräfte ein grundlegender, immanenter Bestandteil ihrer pädagogischen Arbeit sein und wie in jeder anderen Berufsgruppe sowohl ein eigenes Bedürfnis als auch eine Verpflichtung im Zusammenhang mit ihrem Amtsauftrag darstellen, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichenauf qualitativ hohem Niveau zu bilden und zu erziehen.
Angesichts der PISA-Ergebnisse und der Forderungen nach einer Verbesserung der Qualität des Unterrichts sowie aufgrund der altersmäßigen Zusammensetzung der Lehrerschaft und des begrenzten Einstellungskorridors ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, den Prozess der Fortbildung für Lehrkräfte kritisch zu begleiten, zu evaluieren, zu verbessern und möglicherweise neu zu gestalten. Diese Anfrage dient der Weiterführung und Vertiefung des Berichts der Landesregierung zur Lehrkräftefortbildung vom 6. 4. 2004.
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Große Anfrage Nr.: 19
Drucksache: 4/3984 vom 20. 12. 2006
Zukunft des Schienenverkehrs in Brandenburg - Gutachten zu Privatisierungsvarianten der Deutschen Bahn AG "mit und ohne Netz"
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Gestaltung des Börsengangs der DB AG läuft auf einen tiefgreifenden Wechsel in der bundesdeutschen Verkehrspolitik hinaus. Im Januar 2006 legte ein Gutachterteam der Bundesregierung ein Ergänzungsgutachten zu Privatisierungsvarianten der DB AG vor. Darin werden alternative Strukturmodelle für die Bahn in verschiedenen Bewertungsdimensionen untersucht. Die Ergebnisse sollen eine Entscheidungsgrundlage für die politische Diskussion über den Börsengang der DB AG bilden, der bereits im Juni 2006 auf der Tagesordnung des Bundestages stehen kann. Nach Meinung der Fragestellerinmüssen sich die Brandenburgische Landesregierung und der Landtag frühzeitigin die auf Bundesebene laufende politische Debatte zur weiteren Profilierung der DB AG einschalten.
Brandenburg hat auf Grund seiner verkehrspolitischen Zielstellungen, der Bedeutungals Teil der europäischen Metropolregion Berlin-Brandenburg sowie der Lage zu Osteuropa ein großes Interesse an der richtigen Weichenstellung für den Bahnkonzern. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Logistik als Branchenkompetenzfeld für das Land definiert, das in besonderer Weise gefördert werden soll. Je nach Privatisierungsmodell werden unterschiedliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Verkehrswachstum, Marktanteile der Wettbewerber und den Modal Split erwartet. Ausschlaggebend für die Entscheidung zu einem Privatisierungsmodell wird unter anderem sein, welche Interessen und Ziele für dieEntscheidungsträger im Vordergrund stehen: Kapitalmarktinteressen oder Kundeninteressen und stärkerer Wettbewerb. In der Drucksache 4/2597 teilt die Landesregierung diesbezüglich mit, dass Kundeninteressen, Wettbewerb und institutionelle Rahmenbedingungen für sie von vorrangigem Interesse sind.Eine wesentliche Erkenntnis des Gutachtens ist, dass die Wahl des Privatisierungsmodells keinen Einfluss auf eines der grundlegenden Ziele der Bahnreform hat, nämlich, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Zur Erfüllung dieses Ziels sind nach Aussage der Landesregierung Maßnahmebündel erforderlich, wie sie im Integrierten Verkehrskonzept 2002 des Landes Brandenburg formuliert werden. Die Landesregierung ist hier gefordert, auf Landesebenesowie über den Bundesrat die Voraussetzungen für die angestrebte Verkehrsverlagerung zu schaffen.
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Große Anfrage Nr.: 21
Drucksache: 4/3208 vom 24. 07. 2006
Wirkungen der Arbeitsmarktreformen in Brandenburg
Die Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung haben dazu geführt, dass mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen sind. DieBedingungen haben sich durch die Ausweitung eines Niedriglohnbereiches oder durch den Weg in eine Selbständigkeit ohne ausreichende Eigenkapitaldecke für viele sogar noch verschlechtert. Nicht nur für Langzeitarbeitslose, die unter Hartz IV fallen, sondern auch für viele in prekären Beschäftigungsverhältnissen Tätige oder in Ich-AGs abgedrängte Arbeitsuchende reicht die Höhe ihres Einkommens nicht mehr für eine angemessene Teilnahme am soziokulturellen Leben aus.
Da Erwerbsarbeit nach wie vor für die überwiegende Zahl der im Land lebenden Menschen die Voraussetzung für die Teilhabe am soziokulturellen Leben der Gesellschaft ist, bleibt zu prüfen, welche politischen Rahmenbedingungen im Land bestehen, bzw. zu schaffen sind, um diesem Anspruch gerecht zu werden.
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Große Anfrage Nr.: 23
Drucksache: 4/3226 vom 25. 07. 2006
Akteneinsichtsrecht
Die Informationsfreiheit ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft und eine „elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens“ (BVerfGE 65,1 ff.). In Brandenburg hat dieser Anspruch über Art. 11 der Landesverfassung Grundrechtsqualität erlangt. Das Brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
ist seit dem 10. März 1998 in Kraft.
Zum Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens war es ein bundesweit einmaliges Gesetz. Das Land Brandenburg hat damit eine Vorreiterrolle wahrgenommen und die Bereitschaft des Landes und der Kommunen zur Herstellung von Transparenz öffentlichen Handelns aufgezeigt. Zugleich ist damit jedem ein Recht eingeräumt worden, mit dem eigene, unmittelbare Interessen wahrgenommen und demokratische Teilhabe ausgeübt werden kann. Andere Bundesländer beschlossen in der Folge ebenfalls eigene Informationsfreiheitsgesetze. Mittlerweile gibt es seit dem 01. 01. 2006 ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz– IFG).
Ein Gesetz ist aber nur so gut, wie es tatsächlich in Anspruch genommen wird, denn seine Wirksamkeit entfaltet sich nicht von selbst. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg sind daher aufgerufen, ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrzunehmen.
Nachdem das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz nunmehr seit 8 Jahren in Kraft ist, sollte eine Bilanz der gesellschaftlichen Wirksamkeit dieses Gesetzes gezogen und Überlegungen zu einer weiteren Ausgestaltung dieses Grundrechts befördert werden.
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Große Anfrage Nr.: 24
Drucksache: 4/3534 vom 13. 10. 2006
Zu Wirkungen der EU-Agrarreform und Agrarpolitik des Bundes und Landes auf die Agrarstruktur und die ländlichen Räume in Brandenburg
Seit dem vorigen Jahr wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (GAP-Reform) auch im Land Brandenburg umgesetzt. Damit findet der mit der Agrarreform von 1992 eingeleitete und der Agenda 2000 vertiefte Liberalisierungskurs nicht nur seine Fortsetzung, sondern erlangt mit dem Systemwechsel zur Einkommensstützung über produkt-entkoppelte Direktzahlungen und der hierdurch gegebenen größeren Marktorientierung und unternehmerischen Freiheit eine neue Qualität und Dimension.
Auf die Landwirtschaftsbetriebe kommen große Anpassungszwänge zu. Insbesondere erfordert der schärfer werdende Wettbewerb erhebliche betriebliche Investitionen. Die Landwirtschaft steht insgesamt vor einem Umbruch, der an alle beteiligten Akteure größte Anforderungen stellen wird. Auch wenn die agrarstrukturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen des reformbedingten Umbruchs für die Landwirtschaft und ländlichen Räume derzeit schwer kalkulierbar sind, müssen sich die Politik und namentlich die Landesregierung den damit verbundenen Herausforderungen verantwortungsvoll stellen.
Es geht um die Zukunft von Menschen, vieler Betriebe und ganzer Landstriche, die sich im Leitbild für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit konkreten Perspektiven widerspiegeln müssen.
In dem Zusammenhang ist es von großem Interesse, zu erfahren, wie die Landesregierung das mit der Entscheidung über den EU-Finanzrahmen 2007 bis 2013 verbundene Dilemma, dass weniger Geld für ein mit der Verordnung über die Förderung des ländlichen Raumes (ELER) erweitertes Maßnahmenbündel zur Verfügung stehen wird, bewältigen will. Der Schwerpunkt muss auf der effizienteren Ausgestaltung der Maßnahmen zur Förderung der Agrarstrukturellen Anpassung liegen. Es bedarf hierzu klarer Vorstellungen, wie die Brandenburger Landwirtschaft in der langfristigen Perspektive, d. h. im Zeitraum nach der aktuellen GAP-Reform, aussehen und bei einer gegenüber heute weit geringeren Abschottung des EU-Agrarmarktes (weniger Außenschutz und interne Stützung) funktionieren soll.
Notwendig ist es auch, die öffentlich verkündeten Überlegungen von Verantwortlichen der EU zur Absenkung, zur betriebsgrößenabhängigen Staffelung/Begrenzung und zur Umverteilung der Direktzahlungen, die letztlich auf eine Teilkorrektur der GAP-Reform abzielen, aus Gründen der Glaubwürdigkeit der Politik, der Planungssicherheit, der Gleichbehandlung und wegen des noch hohen Subventionsbedarfs der Betriebe abzulehnen. Zugleich aber müssen Bedingungen geschaffen werden, um früher oder später die unabdingbare Verringerungder Subventionen zu bewältigen. Außerdem bedarf es aufgrund der wachsenden Begehrlichkeiten und der um sich greifenden, von unterschiedlichen Interessen geleiteten und von einigen Medien aufgegriffenen Agrarsubventionsdebatte einer offensiven Auseinandersetzung und fundierten Argumentation.
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Große Anfrage Nr.: 26
Drucksache: 4/4162 vom 20. 02. 2007
Wasserwirtschaft in Brandenburg
Der Brandenburger Landtag hatte in der 3. Legislatur auf seiner 97. Sitzung am 18. Juni 2004 die Landesregierung aufgefordert, die umfassende Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) mit Beginn der neuen Legislaturperiode unverzüglich wieder aufzunehmen. Dieser Beschluss wurde vor über zwei Jahren gefasst. Seit dem 24. Juli 2006 liegt den Fraktionen dazu der Entwurf eines Referentenentwurfes vor.
Parallel befasst sich der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards mit dem Gesetzentwurf. Ein Zwischenbericht externer Gutachter liegt den Fraktionen seit dem 11. Juli 2006 vor.
Das Land Brandenburg gilt als das gewässerreichste, gleichzeitig ist es aber auch das niederschlagsärmste Bundesland. Im Land Brandenburg sind die bundesweit höchsten Abwassergebühren festzustellen. Die Wasserwirtschaft stellt im Landeshaushalt einen hohen ausgabenseitigen Kostenfaktor dar. Finanzielle Belastungen, die Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben, führen sowohl bei der Gewässerunterhaltung als auch im Abwasserbereich immer wieder zu öffentlichen Protesten. Bis heute ist der Auslastungsgrad der Kläranlagen nicht öffentlich geworden. Die Große Anfrage soll dazu beitragen, den Prozess der Novellierungdes BbgWG durch bessere Kenntnis der Situation der Wasserwirtschaft in Brandenburg zu begleiten.
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Große Anfrage Nr.: 28
Drucksache: 4/4163 vom 20. 02. 2007
Perspektiven für junge Menschen in Brandenburg?!
Unsere komplexe Gesellschaft verlangt erhebliche Leistungen von Kindern und Jugendlichen zur Aneignung der Welt und zur Integration in die Gesellschaft.
Gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Änderungsprozesse mit ihren Chancen und Verunsicherungen wirken sich besonders auf die Entwicklung von jungen Menschen aus. Gerade deshalb müssen die spezifischen Interessen und Bedarfslagen junger Menschen angemessen berücksichtigt werden. Neben der Sicherung der beruflichen Perspektiven ist es notwendig, jungen Menschen Integrationsangebote zu machen, die ihnen sinnvolle, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Betätigungsmöglichkeiten im gesamtgesellschaftlichen Rahmen eröffnen. Die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte und -möglichkeiten für junge Menschen stärkt die demokratische Alltagskultur und den regionalen Bezug. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen der allgemeinen Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten dienen und zu einem Abbau von Benachteiligungenbeitragen.
Viele Jugendlichen sind mit ihren Daseinsbedingungen in Brandenburg unzufrieden. Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Brandenburg wächst in ALG-II-Haushalten auf. Nur ein Drittel aller BewerberInnen hat einen betrieblichen Ausbildungsplatz. 19 Prozent der unter 25 Jährigen sind arbeitslos. Die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen ist gestiegen. Viele Jugendliche haben Zukunftsangst, sehen für sich in Brandenburg keine Lebensperspektive und verlassen das Land. Die Abwanderung junger und gut ausgebildeter Menschen nimmt dem Land Brandenburg einen Teil seiner Zukunft! Diesem Trend muss mit wirkungsvollen und erkennbaren Strategien gegen gesteuert werden.
Vermeintliche Einsparungen in der Kinderbetreuung, in der Jugendhilfe oder beim ÖPNV bringen nur kurzzeitig Einsparungen, werden dem Land aber mittel- und langfristig teuer zu stehen kommen. Diese Anfrage soll hinterfragen, welche Maßnahmen die Landesregierung bereits ergriffen hat und welche Pläne sie verfolgt, um jungen Brandenburgerinnen und Brandenburgern im Land eine Perspektive zu bieten.
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Große Anfrage Nr.: 31
Drucksache: 4/5146 vom 24. 09. 2007
Zur Situation der Justiz im Land Brandenburg
Das Rechtsstaatsprinzip beinhaltet die Garantie umfassenden und effektiven Rechtsschutzes durch unabhängige Gerichte.
Das Land Brandenburg ist von Verfassung wegen gehalten, die Justiz in die Lage zu versetzen, diese grundgesetzliche Garantie umsetzen zu können. Eine bejahende Identifikation der Brandenburger Bürger mit dem demokratischen Staat ist auch in hohem Maße abhängig von der Umsetzung dieser Vorgabe. Zudem bedeutet eine gut funktionierende Justiz einen Standortvorteil für die wirtschaftliche Attraktivität Brandenburgs.
Die finanzielle Austattung der Justiz in Brandenburg ist - angesichts einer stetig zunehmenden Arbeitsbelastung - oft als unzureichend kritisiert worden, dies mit dem Bemerken, dass der Haushaltsposten der Justiz ohnehin nur einen sehr geringen Anteil des Gesamthaushaltes ausmacht und die Justiz zudem erhebliche eigene Einnahmen erzielt.
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Große Anfrage Nr.: 39
Drucksache: 4/6596 vom 11. 08. 2008
Kommunale Selbstverwaltung im Land Brandenburg
Seit 1990 ist im Land Brandenburg die kommunale Selbstverwaltung aufgebaut und praktiziert worden. Der Rahmen für die kommunale Selbstverwaltung wird wesentlich durch bundespolitische Vorgaben und zunehmend durch Vorgaben der EU geprägt. Innerhalb dieses Rahmens ist das in Artikel 97 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg verankerte Recht auf Selbstverwaltung in vielfältiger Weise landesrechtlich ausgestaltet und umgesetzt worden. Dabei zeichnet sich die Tendenz ab, dass der eigene Handlungsspielraum der Kommunen immer geringer geworden ist.
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Große Anfrage Nr.: 40
Drucksache: 4/7001 vom 04. 12. 2008
Wirkungen und Perspektiven der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Land Brandenburg
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (nachfolgend als GA bezeichnet) ist eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen des Aufbaus Ost und dient zur Förderung von Investitionen der Wirtschaft und damit zur Erneuerung des Kapitalstocks. Die GA wird je zur Hälfte von Bund und Land finanziert. In Brandenburg werden zusätzlich Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in die GA integriert.
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Große Anfrage Nr.: 37
Drucksache: 4/6236 vom 05. 05. 2008
Armut bei Kindern und Jugendlichen - Strategien zur Bekämpfung und Prävention
Kinderarmut hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Ca. 25 Prozent aller Kinder in Brandenburg wachsen in Familien auf, die auf dem Niveau von Hartz IV leben. Armut bei Kindern und Jugendlichen kann sich auf verheerende Weise auswirken und deren zukünftige Entwicklung gefährden. Kinder werden in vielen Lebensbereichen ihrer Entwicklungschancen beraubt.
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Große Anfrage Nr.: 38
Drucksache: 4/6293 vom 21. 05. 2008
Wohnen im Land Brandenburg
Wohnen ist eine existentielle Grundbedingung menschlichen Lebens. Das Wohnen hat Verfassungsrang und ist in Artikel 47 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Danach verpflichtet sich das Land „im Rahmen seiner Kräfte für die Verwirklichung des Rechtes auf eine angemessene Wohnung zu sorgen.“
In den vergangenen Jahren gab es erhebliche Veränderungen der Wohnsituation im Land Brandenburg. Der demografische Wandel und Defizite in der Wirtschaftsstruktur führen auch im Land Brandenburg zum Phänomen der schrumpfenden Städte. Damit verbunden sind zugleich massive Einschnitte in die unmittelbare Wohnsituation vieler Brandenburger Bürgerinnen und Bürger.
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Große Anfrage Nr.: 42
Drucksache: 4/7234 vom 12. 02. 2009
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 – Havelausbau - Bedarf und Prognosen
Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) war bereits Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 1992 und basiert auf veralteten Prognosen. Je nach Streckenabschnitt beträgt der aktuelle Gütertransport in Brandenburg zwischen 12 % und 14,5 % der Prognose für 2010. Die auf dem Wasser transportierte Gütermenge ist im Vergleich zu Werten der 90-er Jahre auf ein Drittel zurückgegangen, und das, obwohl durch die bisherigen Ausbaumaßnahmen die Bedingungen für die Binnenschifffahrt quantitativ verbessert wurden. Seit 2004 können vollbeladene Europaschiffe mit 2,50 m Abladetiefe sowie teilbeladene Großmotorgüterschiffe (GMS) mit 2,20 m Abladetiefe die Havel in Brandenburg befahren. Auch der zweilagige Containertransport ist seitdem möglich. Es ist lediglich eine Anpassung der Durchfahrtshöhen der Brücken notwendig.
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Große Anfrage Nr.: 43
Drucksache: 4/7523 vom 30. 04. 2009
Zehn Jahre Bologna-Prozess – Ergebnisse und Perspektiven der Studienreform
Vor zehn Jahren vereinbarten die europäischen Bildungsminister in Bologna Schritte zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes. Diese Vereinbarung verfolgte drei Hauptziele:
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Große Anfrage Nr.: 44
Drucksache: 4/7466 vom 14. 04. 2009
Zur Integrationspolitik des Landes Brandenburg
Das Thema Integration gewinnt aus vielfältigen Gründen an politischer Bedeutung. Mit der Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Zuwanderungsgesetzes und dem Vorliegen des Nationalen Integrationsplanes werden auch an das integrationspolitische Handeln des Landes Brandenburg neue Anforderungen gestellt.
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Große Anfrage Nr.: 46
Drucksache: 4/7665 vom 15. 06. 2009
Kultur im Land Brandenburg
Das Land Brandenburg ist ein Kulturland. Diese Feststellung gilt mindestens in einem dreifachen Sinne:
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Große Anfrage Nr.: 48
Drucksache: 4/7666 vom 15. 06. 2009
Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf Arbeit und Entlohnung im Land Brandenburg
Die anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit in Brandenburg ist zentrales Thema der öffentlichen Diskussion und ihr Abbau wird von einer Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landes als eine Hauptaufgabe der Politik angesehen.
Neben der hohen Langzeitarbeitslosigkeit sind für Brandenburg weitere Strukturprobleme zu konstatieren: eine durch Kleinstbetriebe dominierte Wirtschaft, ein überproportional starker Rückgang der Erwerbstätigkeit, die geringe Entlohnung sowie die Abwanderung junger qualifizierter Menschen.
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Große Anfrage Nr.: 49
Drucksache: 4/7627 vom 28. 05. 2009
Zur Versorgung mit Leistungen der Pflegeversicherung im Land Brandenburg
Die soziale Pflegeversicherung ist trotz all ihrer Mängel seit ihrer Einführung 1995 ein fester Bestandteil der sozialen Sicherungssysteme in unserem Land.
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Große Anfrage Nr.: 50
Drucksache: 4/7912 vom 20. 08. 2009
Teilhabe behinderter Menschen ermöglichen - Paradigmenwechsel real umsetzen
Die Situation behinderter Menschen im Land Brandenburg wurde im Landtag zuletzt anlässlich der Beantwortung der Großen Anfrage zum Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz erörtert. Teilaspekte der Lebenslage behinderter Menschen kamen im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation im Förder- und Beschäftigungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen im Jahr 2004 und der Beantwortung der Großen Anfrage zur Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter 2003 sowie bei der Diskussion über die Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation der ambulanten Behindertenhilfe 2002 zur Sprache. Auch setzte sich der Landtag in seiner Debatte 2006 zur Kommunalisierung der Eingliederungshilfe mit den Lebensbedingungen der behinderten Menschen auseinander, die auf teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe angewiesen sind.
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Große Anfrage Nr.: 12
Drucksache: 5/3499 vom 04. 07. 2011
Kinder- und Jugendbeteiligung als aktiver Beitrag zur Gestaltung des Landes Brandenburg
I) Für viele Menschen erschöpft sich demokratische Mitbestimmung nicht in der Teilnahme an Wahlen. Sie wirken zum Beispiel in Vereinen, Verbänden und Parteien mit, organisieren Veranstaltungen oder bemühen sich, Mehrheiten für konkrete Ziele zu organisieren.
Auf diese Weise engagieren sich auch viele junge Menschen. Doch es könnten mehr sein. Denn gerade dieser Bevölkerungsgruppe fällt Partizipation oftmals verhältnismäßig schwer. Sie besitzen noch weniger Erfahrungen mit Verwaltungen und entsprechenden Abläufen als viele Ältere, sind sich ihrer Rechte und Möglichkeiten oft nicht bewusst und verfügen über einen geringeren institutionellen Organisationsgrad als Teile der Erwachsenen.
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weitere Dokumente
Beschlussprotokoll: Beschlussprotokoll
Aussschussprotokoll: Ausschussprotokoll
So erreichen sie uns

- Landtag Brandenburg, Potsdam (Stadtseite)
Infos zu den Abgeordneten und den Bürgerbüros finden sie unter den entsprechenden Menü-Punkten.
Die Geschäftsstelle erreichen Sie:
Telefon: 0331 / 966-1503
Telefax: 0331 / 966-1507

