Linksdruck Juni 2019 Teil I

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

durchaus passend für die letzte Sitzungsrunde des Landtages vor der Wahl am 1. September: eine Aktuelle Stunde zur Frage, ob Brandenburg nun besser dasteht als vor fünf Jahren und wie es weitergehen soll. Naturgemäß sehen Opposition und Regierungskoalition dies recht unterschiedlich.

Was aber ist der Bezugsrahmen dafür? Die AfD, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, nennt dafür in ihrem Wahlprogramm: Preußen.  Allerdings ohne ein Wort zum preußischen Kasernenhof- und Kastengeist, zum verbreiteten Antisemitismus - stattdessen ein Plädoyer für die Potsdamer Garnisonkirche als ein deutliches Symbol dafür. Viele Worte andererseits zu preußischen Tugenden - die Toleranz jedoch, ein Schlüsselelement, fehlt. “Toleranz ist die Lebensader der Humanität”, schrieb Voltaire, seinerzeit ein enger Vertrauter Friedrichs II. Humanität - genau diese Lebensader aber geht der AfD ab: In ihrem Verhältnis zu anderen Religionen, zu anderen Menschen als Deutschen, zu Andersdenkenden generell. Denn wer die Dinge nicht sieht wie die AfD, der ist “durch die Multikultipropaganda der Deutschlandhasser bis hin zur Selbstvernichtung verblendet und verblödet", wie AfD-Chef Kalbitz schon vor einiger Zeit erklärte.

Wir haben ein ganz anderes Bild von Brandenburg und von den Menschen, die hier leben. Deswegen haben wir Demokratie und Teilhabe ausgebaut. Wir haben das Wahlalter 16 eingeführt, die Quoren bei der direkten Demokratie gesenkt und die Unterschriftensammlung erleichtert. Wir haben den Willen der Bürgerinnen und Bürger respektiert, auch wenn es eines der zentralen Projekte der Koalition betraf - die Verwaltungsstrukturreform. Was für die Lebens- und Handlungsfähigkeit der Kommunen notwendig und hilfreich ist, haben wir geleistet - auch ohne diese Reform.

2015 haben wir angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir seither stehen, ein Sozialstaatsversprechen abgegeben: Keine Abstriche am Sozialstaat in Brandenburg - gleiche Chancen für alle, die hier leben. Wir haben dieses Versprechen eingehalten: Einführung und mehrfache Erhöhung einer Lohnuntergrenze bei der Erteilung öffentlicher Aufträge in Brandenburg, Fachkräftestrategie und Bündnis für gute Arbeit, Erhalt der  Krankenhausstandorte und Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren zur ambulanten ärztlichen Versorgung, Beitragsbefreiung für das letzte Kita-Jahr, Azubi-Ticket beim VBB, Förderung von Plusbus-Linien in den Landkreisen, Mietpreisbremse, stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus und vieles mehr.

Unser Rückblick ist frei von Selbstgefälligkeit - wir wissen, dass für linke Politik noch viel zu tun bleibt, dass neue Entwicklungen in Wertschöpfung und Arbeitswelt, in Kultur und Kommunikation uns alle zunehmend fordern. Aber eine solide Basis dafür - die haben wir erreicht.

Herzlich, Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Newsletter dieses Mal zweiteilig

 

55 Tagesordnungpunkte, verteilt über vier Tage umfasst die Plenarsitzung im Juni. Diesen Newsletter erhalten Sie deshalb in zwei Teilen. Teil zwei erscheint Freitagnachmittag nach Abschluss der Beratungen.

 

"Starke Familien, starke Kinder“ – kein Kind soll zurückbleiben

von Bettina Fortunato, sozialpolitische Sprecherin

 

Im Juni-Plenum des Brandenburger Landtags haben wir über die Handlungsempfehlungen des Runden Tisches gegen Kinderarmut gesprochen. Den im Entschließungsantrag festgeschrieben Maßnahmen und Initiativen hat der Landtag mit großer Mehrheit zugestimmt. Wir fordern darin unter anderem die Einführung einer Grundsicherung für Kinder und Jugendliche, den Aufbau von „Familienzentren“ in allen Regionen, wo Familien sich unkompliziert Rat und Hilfe holen können. Kinderarmut ist Familienarmut. Wir setzen alles daran, dass alle Kindern, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und in welchem Familienmodell sie aufwachsen, die gleichen Entwicklungschancen haben. Wir fordern flächendeckende Tarifverträge und einen Mindestlohn von 13 Euro.

Auch wenn sich Brandenburg in den letzten Jahren positiv entwickelt und sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen von 24,8 Prozent im Jahr 2012 auf 20,1 Prozent im Jahr 2017 verringert hat, ist jedes arme Kind eines zu viel. Immer noch sind die Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden armutsgefährdet oder von Armut betroffen. Arme Kinder haben besonders häufig gesundheitliche Nachteile, sind sozial isoliert, haben häufig einen schlechteren Zugang zu Bildung. Damit ist der Übergang in das Erwerbsleben oft schwierig. Mit dem Landtagsbeschluss haben wir eines klargestellt: Für uns gilt weiterhin, dass jedes Kind das gleiche Recht auf Teilhabe, Bildung und gesundes Aufwachsen hat. Kein Kind darf in dieser Armutsfalle stecken bleiben. Dafür steht die Linke!

Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/11550; zum Mitschnitt der Rede

 
 

Sonderabgabe für zukünftige Windenergieanlagen beschlossen

von Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher

 

Schon lange hat sich die Linksfraktion mit der Frage beschäftigt, wie man die betroffenen Menschen an der Wertschöpfung der Windkraft im Land Brandenburg besser beteiligen und damit auch die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien insgesamt erhöhen kann. Bereits im Juli 2017 haben wir einen Workshop mit Branchenvertretern und Vertretern aus der Wissenschaft durchgeführt, auf dem unterschiedliche Beteiligungsmodelle vorgestellt und diskutiert worden sind. Wir wollen, dass in Deutschland und in Brandenburg die Energiewende zum Erfolg führt. Dazu gehört auch, dass es einen weiteren Ausbau der Windkraft geben wird mit den damit verbundenen Belastungen, die jede neue Windkraftanlage bedeutet.

Auch mit einer Windenergieanlagenabgabe werden wir nicht jeden Bürger zum Windkraftfan machen. Aber dort, wo die Anlagen ab dem Jahr 2020 neu errichtet werden, sollen entsprechende Ausgleichszahlungen an die Kommunen erfolgen, in deren Umfeld es Benachteiligungen und Beeinträchtigungen gibt. Neben anderen akzeptanzsteigernden Maßnahmen, wie Transparenz- und Dialogbereitschaft der Projektierer, Informationsveranstaltungen, eine frühzeitige Einbindung in Planungs- und Genehmigungsprozesse und weitere begleitende Faktoren, wie die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, soll mit dem beschlossenen Windenergieanlagenabgabengesetz gezielt eine stärkere materielle Beteiligung der Standortgemeinden und Umlandgemeinden in einem Radius von 3 Kilometern von neu zu errichtenden Windkraftanlagen durch die Erhebung einer jährlichen Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro pro Windkraftanlage erreicht werden.

Damit haben wir eine einfache und rechtssichere Lösung, welche die Standortgemeinden an der Windenergie fair beteiligt und mit der auch die Windkraftunternehmen leben können. Denn wenn das neue Gesetz wegen gerichtlicher Auseinandersetzungen jahrelang auf Eis liegt, hilft es niemandem weiter. Mit dem Gesetz betreten wir zwar bundesweit Neuland, aber da die Große Koalition in Berlin keine bundesweiten Vorschläge unterbreitet, gehen wir nun voran. Auch wenn die Einführung dieser landesseitigen Sonderabgabe für den Windenergieanlagenbetreiber zu einer Erhöhung der Betriebskosten führt, fällt die Belastung jedoch relativ gering aus und wird sich bei den zukünftigen Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht negativ auf Brandenburg auswirken.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11511; zum Mitschnitt der Rede

 

Integrationspauschale - für schnelle und effektive Integration

von Andrea Johlige, asylpolitische Sprecherin

 

Im Juni-Plenum des Brandenburger Landtags haben wir im Zuge einer Änderung des Landesaufnahmegesetzes die Einführung einer Integrationspauschale beschlossen. Diese stellt eine wichtige Unterstützung der Integrationsarbeit in den Kommunen dar. Durch sie stärken wir jene Aktivitäten und Bemühungen, die dazu beitragen, dass zu uns gekommenen Menschen die Chance erhalten, sich schnell und effektiv in die Gesellschaft zu integrieren.

Die Integrationspauschale ist ein weiterer Baustein zur guten Ausstattung der Integrationsarbeit in Brandenburg. Einziger Regelungsinhalt des nun verabschiedeten Gesetzes ist, für zunächst zwei Jahre die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Integration der aufgenommenen Flüchtlinge durch eine kommunale Integrationspauschale in Höhe von 300 Euro pro Person zu unterstützen. Dabei werden sowohl diejenigen, die noch dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, als auch diejenigen, die seit maximal drei Jahren als Flüchtlinge anerkannt sind bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, berücksichtigt. Der nächste Landtag wird die Aufgabe haben, im Rahmen der Evaluation der Kostenregelungen zu entscheiden, ob die vorerst auf zwei Jahre angelegte Integrationspauschale über diesen Zeitraum hinaus verstetigt werden soll.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11501; zum Mitschnitt der Rede

 

Höfeordnung für Brandenburg – gegen Bodenspekulation

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

In Zeiten zunehmender Bodenspekulation und des Ausverkaufs von Landwirtschaftsflächen an Großkonzerne ist es wichtig, die Zukunft von familiären Landwirtschaftsbetrieben zu sichern. Wenn es für einen Bauernhof mehrere Erben gibt, besteht die Gefahr, dass der Hof verkauft werden muss, um alle Erben abfinden zu können. Nach gründlicher parlamentarischer Befassung hat Brandenburg deshalb jetzt eine Höfeordnung eingeführt – ähnlich wie sie in einigen nordwestdeutschen Bundesländern gilt.

Höfe gehen nun primär an einen Hoferben oder eine Hoferbin über, die Mitbewerber*innen werden mit einem relativ geringen Betrag ausgezahlt. So kann der Hof zusammengehalten werden. In einem Übergangszeitraum bis 2023 gilt die Höfeordnung nur für Höfe, die von den Eigentümer*innenn dafür angemeldet werden. Mit der Höfeordnung möchten wir die heimische ortsansässige Landwirtschaft fördern.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11500; zum Mitschnitt der Rede

 

Ergebnisse des NSU-Untersuchungsauschusses

von Dr. Volkmar Schöneburg, Obmann im Untersuchungsausschuss

 

Rechtsextremer Terrorismus ist in Deutschland längst wieder Realität, wie der 2011 aufgeflogene NSU deutlich macht. Im brandenburgischen Untersuchungsausschuss, dessen Abschlussbericht heute vom Parlament zur Kenntnis genommen wurde, haben wir daher mit voller Kraft mitgearbeitet. Zu unseren wichtigsten Erkenntnissen zählen:

  • Der brandenburgische Verfassungsschutz hat Ende September 1998 die Ergreifung des späteren NSU-Trios erschwert.
  • Das nachrichtendienstliche Mittel der V-Leute ist nicht grundrechtskonform einsetzbar und wiegt im Nutzen nicht die damit erzeugten Nachteile auf.
  • Die rechtsfehlerhafte und bemüht einseitige Auslegung der Begriffe „Quellenschutz“ und „Staatswohl“ waren Auslöser der Blockadehaltung des brandenburgischen Innenministeriums beim NSU-Prozess vor dem OLG München im Jahre 2014.
  • Die untersuchten Skandale rechter V-Männer im Zeitraum 1994 bis 2005 waren durch systematische Rechtsbrüche und die Begehung von erheblichen Straftaten durch Verfassungsschutzbeamte geprägt.

Zur Zusammenfassung des LINKEN Sondervotums (4 Seiten); zum kompletten LINKEN Sondervotum (44 Seiten); zum Abschlussbericht in der Drucksache 6/11485 (3283 Seiten); zum Mitschnitt der Rede

 

Kultur ganz stark in Brandenburg

von Gerrit Große, kulturpolitische Sprecherin

 

Die rot-rote Koalition hat in der 6. Wahlperiode soviel für die Kultur getan, wie kaum eine Landesregierung in Brandenburg zuvor. Hier ein Überblick: Wir haben die Theater und Orchester gestärkt, die Soziokultur auf stabile Füße gestellt und ein Landesmuseum für moderne Kunst gegründet. Wir haben Schloss Wiepersdorf als literarischen Ort gerettet, die Kleiststiftung gegründet, den Denkmalschutz erheblich ausgebaut und die Erinnerungskultur besser gefördert. Außerdem haben wir die Förderung des Projektes 'Musische Bildung für alle' verdoppelt, eine Richtlinie für Kunst am Bau erlassen, ein Atelierförderprogramm sowie die Ausstellungsvergütung für Künstler und eine Chorleiterpauschale auf den Weg gebracht. Gerade feiert Brandenburg auch mit Unterstützung des Landes den 200. Geburtstag Theodor Fontanes.

Auch in der letzten Plenarwoche der verabschieden wir noch zwei Kulturkonzepte, die für DIE LINKE wichtig sind: In Dörfern und Kleinstädten gibt es kulturelle Ankerpunkte wie Museen oder Musikschulen. Diese können künftig mit bis zu 150.000 Euro pro Jahr drei Jahre lang gefördert werden. Außerdem gibt es Orte wie Scheunenkinos oder kleine, gemeinnützig Laientheater, die sich besonders durch ihre partizipative Kulturarbeit hervortun - für sie haben wir die Auszeichnung als Brandenburger Kulturort des Jahres eingeführt.

Die kulturpolitische Bilanz der vergangenen fünf Jahre kann sich sehen lassen. Für uns setzt sie Maßstäbe, die wir in der kommende Wahlperiode fortsetzen wollen!

Zum Kulturorte-Konzept der Landesregierung in der Drucksache 6/11463; zum Ankerpunkte-Konzept der Landesregierung in der Drucksache 6/11466; zum Mitschnitt der Rede

 

Aktionsplan Spreewald geht an den Start

von Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin

 

Im Auftrag des Landtages hat die Landesregierung zusammen mit Kommunen und Interessenverbänden einen Aktionsplan Spreewald erarbeitet, der jetzt vorgestellt wurde. Es geht darum, zahlreiche sanierungsbedürftige Wehre und Schleusen auf Vordermann zu bringen und versandete Fließe wieder befahrbar zu machen. Zum Erhalt der Kulturlandschaft soll außerdem die Landschaftspflege verstärkt gefördert werden.

Ziel ist es, die einmalige Spreewaldlandschaft zu erhalten und die Nutzung der Fließe durch Anwohner und Touristen in Einklang mit der Natur zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, muss noch ein Abgleich mit Regelungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft erfolgen. Für die Umsetzung der ersten Maßnahmen des langfristig angelegten Programms sind 2019/20 insgesamt 20 Millionen Euro eingeplant.

Bericht der Landesregierung in der Drucksache 6/11467; zum Mitschnitt der Rede

 

Neues Richtergesetz beschlossen

von Dr. Volkmar Schöneburg, Mitglied im Rechtsausschuss

 

Der Landtag hat die Novelle des Richtergesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde von Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) vorgelegt. Der Landtag hatte dazu einen Beschluss gefasst und inhaltliche Vorgaben gemacht.  Mit dem Gesetzentwurf soll u.a. eine Teilzeitbeschäftigung für Richterinnen und Richter ermöglicht werden, sollten die Mitwirkungsrechte ausgebaut werden und eine Auswahlmöglichkeit für richterliche Spitzenpositionen im Wahlverfahren im Richterwahlausschuss unter besonderer Förderung von Frauen geschaffen werden.

Die rechtspolitischen Sprecher von SPD, Linken, CDU und Grünen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag in den Rechtsausschuss eingebracht, der vor allem darauf zielt, die richterliche Selbstverwaltung auszubauen. Im neuen Paragrafen zur Mitbestimmung heißt es nunmehr: "Der Richterrat bestimmt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen mit, die die Richterinnen und Richter insgesamt oder im Einzelfall betreffen oder sich auf sie auswirken." Weiter wurde die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zum 68. Lebensjahr aufgenommen. Die Gleichstellungsbeauftragten erhalten nunmehr auch die Möglichkeit im Richterwahlausschuss bei der Ernennung der Richterinnen und Richter des Landes Einfluss zu nehmen. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wurde die geplante Übertragung eines weiteren Richteramtes aufgegeben. 

Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/11510; zum Mitschnitt der Rede

 
 

Impressum

 

Dieser Newsletter erscheint etwa einmal im Monat jeweils am Ende einer Plenarwoche im Brandenburger Landtag. Sie erhalten ihn, weil Sie mit der LINKEN im Landtag zusammenarbeiten, weil Sie sich in die Adressliste eingetragen haben oder weil Sie dort eingetragen worden sind.

Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail.

DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
V.i.S.d.P.: Thomas Domres

Tel.: 0331/966 15 03
Fax.: 0331/966 15 05
www.linksfraktion-brandenburg.de

 
 

Impressum

Die Linke Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 966 1503
Fax: +49 331 966 1505
geschaeftsstelle@linksfraktion-brandenburg.de